Aufforderung zur Grund- und Gewerbesteuerzahlung
Die dritte Vierteljahresrate 2026 der Grund- und Gewerbesteuer wird am Samstag, 15. August, zur Zahlung fällig.
Grundsteuer – 3. Vierteljahresrate 2026
Die Höhe der Rate ist auf dem letzten Grundsteuerbescheid oder einem danach ergangenen Änderungsbescheid ausgewiesen. Die Steuerpflichtigen sollten den Zahlungstermin am Samstag, 15. August, einhalten und den fälligen Betrag unter Angabe des auf dem Steuerbescheid ausgewiesenen Kassenzeichens entrichten.
Diese Zahlungsaufforderung gilt nicht für Steuerpflichtige, die nach der jährlichen Zahlungsweise auf 1. Juli den Jahresbetrag entrichten.
Schuldner der Grundsteuer für das komplette Jahr 2026 ist, wer zum 1. Januar 2026 Eigentümer ist. Bei Grundstücksverkäufen während des Jahres bleibt der Veräußerer somit weiter Steuerschuldner bis zum Ablauf des Jahres, in dem das Grundstück auf den neuen Eigentümer übergeht. Eine eventuelle privatrechtliche Vereinbarung im Kaufvertrag zum Übergang der Steuern ist für die Stadt Biberach ohne Bedeutung.
Gewerbesteuer – 3. Vierteljahresrate 2026
Die Höhe der Rate ergibt sich aus dem letzten Gewerbesteuerbescheid oder aus einem gesonderten Vorauszahlungsbescheid. Die Steuerpflichtigen sollten den Zahlungstermin am Samstag, 15. August, einhalten und den fälligen Betrag unter Angabe des auf dem Steuerbescheid ausgewiesenen Kassenzeichens entrichten.
Soweit der Stadtkasse ein SEPA-Lastschriftmandat vorliegt, wird der fällige Betrag abgebucht. Sollten Zahlungen nicht rechtzeitig geleistet werden, ist die Stadt Biberach dazu verpflichtet, Säumniszuschläge und Mahngebühren zu erheben.
Anträge für das Einzugsverfahren können telefonisch unter 07351/51-278 (Grundsteuer) oder 51-254 (Gewerbesteuer) sowie per E-Mail an steuern@biberach-riss.de angefordert werden. Die Antragsformulare sind auch auf der städtischen Homepage zu finden.