Menschen mit Behinderung

Beirat für Inklusion

Seit 2009 gilt in Deutschland die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK). Neben dem Schutz vor Benachteiligung sind die „volle und wirksame Teilhabe an der Gesellschaft und Einbeziehung in die Gesellschaft“ die zentralen Prinzipien der UN-BRK. Das Bundesteilhabegesetz hat das deutsche Recht weiterentwickelt.

Die Inklusion von Menschen mit Behinderung im gesellschaftlichen Leben ist zwar in aller Munde, doch wie kann Inklusion im alltäglichen Leben gelingen? Dieser Frage widmet sich der Beirat für Inklusion der Stadt Biberach.

Menschen mit Behinderungen sollen ein möglichst „normales“, ihren Wünschen entsprechendes Freizeitleben führen können. Sie haben in der Regel die gleichen Wünsche und Interessen wie alle anderen auch. Die Mitglieder des Beirates haben die Inklusion im Freizeitbereich in den Blick genommen und eine Broschüre erstellt. Diese Broschüre kann hier heruntergeladen werden.

 

Barrierefreies Stadterlebnis (2014)

Viele Biberacher Geschäfte, Arztpraxen, Betriebe bieten mit barrierefreien Zugängen oder besonderen Hilfestellungen einen Service für Familien mit Kinderwagen, für ältere Menschen und Menschen mit Handicaps. Zu erkennen sind sie an den grünen Türplaketten „barrierefrei“ und „wir helfen gerne“.

Es ist klar: nicht jedes Geschäft hat die räumlichen Möglichkeiten für einen optimalen, behindertenfreundlichen Zugang; doch dafür gibt es die Aufgeschlossenheit und eine besondere Hilfsbereitschaft des Personals – aus diesem Grund auch die genannten zweierlei Kennzeichnungen.

 

Familienratgeber für Menschen mit Behinderung

Das Informations-Portal für Menschen mit Behinderung versteht sich als Ratgeber für Behinderte und ihre Angehörigen. Das Angebot orientiert sich an den Bedürfnissen dieser Menschen und bietet alltagsbezogene Hilfe.

 

Hilfsangebote für Menschen mit Behinderung