Wahlhelfer werden

Am Wahltag werden Wahlhelfer und Wahlhelferinnen im Wahllokal eingesetzt. Wenn Sie sich aktiv bei der Auszählung der Stimmen beteiligen wollen, können Sie sich als Wahlhelfer melden.

Wahlhelfer – Aufgaben im Urnenwahllokal

Als Mitglied des Wahlvorstandes im Urnenwahllokal werden folgende Aufgaben erledigt:

Wahlvorsteher/Wahlvorsteherin (auch Stellvertretung)

  • Leitung des Wahlvorstandes
  • Verpflichtung der Mitglieder zur unparteiischen Wahrnehmung des Amtes und zur Verschwiegenheit
  • Eröffnung und Beendigung der Wahlhandlung
  • Leitung der Stimmabgabe und der -auszählung
  • finaler Entscheidungsträger bei Rückfragen im und um das Wahllokal
  • Freigabe der Wahlurne für den Einwurf des Stimmzettels
  • Übermittlung der Schnellmeldungen
  • Übermittlung der Ergebnisse nach der Stimmauszählung
  • Abschluss der Niederschrift
  • Abgabe der Unterlagen

 

Schriftführer/Schriftführerin (auch Stellvertretung)

  • Überprüfung der Wahlberechtigung auf Grundlage des Wählerverzeichnisses
  • Vermerk über die Teilnahme an der Wahl im Wählerverzeichnis
  • Annahme der Wahlscheine
  • Ausfüllen der Niederschrift (Wahlhandlung sowie Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses)

 

Beisitzer/Beisitzerin

  • Prüfung anhand der Wahlbenachrichtigung, ob Wähler im richtigen Wahllokal ist
  • Ausgabe der Stimmzettel
  • Bei Bedarf Hilfestellung bei Wähler mit Behinderung

 

Außerdem gibt es Aufgaben, welche vom gesamten Wahlvorstand gemeinsam wahrgenommen werden: 

  • Überwachung der Wahlhandlung im allgemeinen
  • Beschlussfassung über Zulassung oder Zurückweisung der Wählenden
  • Entscheidung über die Gültigkeit der Stimmzettel und der Stimmen
  • Zählung der Wähler und der Stimmen
  • Feststellung des Wahlergebnisses·Verpacken aller Unterlagen nach Abschluss

 

Wahlhelfer - Aufgaben im Briefwahlbezirk

Wahlvorsteher/Wahlvorsteherin (auch Stellvertertung)

  • Leitung des Briefwahlvorstandes
  • Verpflichtung der Mitglieder zur unparteiischen Wahrnehmung des Amtes und zur Verschwiegenheit
  • Verteilung der Aufgaben der Mitglieder des Briefwahlvorstandes
  • Eröffnung und Beendigung der Briefwahlhandlung
  • Leitung der Stimmauszählung
  • Bekanntgabe von Entscheidungen
  • Übermittlung der Ergebnisse nach der Stimmauszählung
  • Abschluss der Niederschrift
  • Abgabe der Unterlagen

 

Schriftführer/Schriftführerin (auch Stellvertretung)

  • Prüfung der Wahlscheine anhand des Negativverzeichnisses
  • Ausfüllen der Niederschrift (Wahlhandlung sowie Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses)

 

Beisitzer/Beisitzerin

  • Öffnen der Wahlbriefe
  • Öffnen der Stimmzettelumschläge
  • Sortierung und Zählung der Stimmzettel

 
Außerdem gibt es Aufgaben, welche vom gesamten Wahlvorstand gemeinsam wahrgenommen werden:

  • Zählung mit anschließender Öffnung der ungeöffneten Wahlbriefe
  • Beschlussfassung über Zulassung oder Zurückweisung von Wahlbriefen
  • Entscheidung über die Gültigkeit der Stimmzettel und der Stimmen
  • Zählung der Wähler und der Stimmen
  • Feststellung des Wahlergebnisses
  • Verpacken aller Unterlagen nach Abschluss

 

Entschädigung für die Wahlhelfer

Personen, die zur Durchführung von öffentlichen Wahlen als Wahlhelfer bestellt wurden, erhalten für ihre Tätigkeit am Wahltag eine pauschale Entschädigung. Die Höhe der Entschädigung ist in der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit geregelt und beträgt 70 Euro.

Wahlvorsteher und seine Stellvertretung erhalten zusätzlich 

  • bei Kommunal- und Europawahlen: 70 Euro;
  • bei allen anderen Wahlen: 35 Euro

Für die Teilnahme an Wahlhelferschulungen sowie für Inanspruchnahme nach dem Wahltag (z.B. Fortsetzung der Auszählungsarbeiten am Folgetag) wird eine ehrenamtliche Entschädigung in Höhe von 8 Euro je angefangene Stunde gewährt.

Bei städtischen Mitarbeitern gelten Wahlhelfertätigkeiten außerhalb des Wahltages als Arbeitszeit und nicht als ehrenamtliche Tätigkeit.