Briefwahl beantragen

Die Briefwahl ermöglicht den Wahlberechtigten, die Wahl per Brief statt an der Wahlurne im Wahllokal durchzuführen.

Am bequemsten geht es, Briefwahl online zu beantragen. Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen anschließend von uns zugestellt.

Sofern Sie bereits eine Wahlbenachrichtigung erhalten haben und Sie Bürger der Stadt Biberach sind, können Sie einen Wahlschein im nachfolgend genannten Zeitraum online beantragen:

Für die Bundestagswahl 2025: ab 22. Januar 2025 bis 20. Februar 2025, 12:00 Uhr

Wahlschein beantragen

 

Hinweise:
Alternativ zum Onlineantrag können Sie den Wahlschein persönlich, durch eine andere Person (die eine schriftliche Vollmacht von Ihnen hat) oder schriftlich beantragen.

Für den schriftlichen Antrag verwenden Sie, wenn möglich, Ihre Wahlbenachrichtigung. Füllen Sie die maßgeblichen Antragsfelder auf der Rückseite aus und senden Sie die Benachrichtigung an uns zurück. Sie können den Wahlschein auch per E-Mail an gkb@biberach-riss.de oder mündlich vor Ort, nicht aber telefonisch beantragen. Ihr Antrag muss folgende Angaben enthalten: Familienname, Vornamen, Geburtsdatum, Wohnanschrift.

Sie können den Wahlschein bis spätestens zum zweiten Tag vor der Wahl (Freitag), 18 Uhr, beantragen. In diesem Fall muss die Beantragung und Abholung persönlich erfolgen, da ansonsten eine rechtzeitige Postzustellung nicht mehr gewährleistet werden kann. Später eingehende Anträge kann die zuständige Stelle nicht mehr bearbeiten. In besonders geregelten Ausnahmefällen, vor allem bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung, können Sie den Wahlschein noch bis 15 Uhr am Wahltag beantragen. Für den Onlineantrag bitte die oben angegebene Frist beachten.

Sonderhinweis für Deutsche im Ausland für die Bundestagswahl am 23.02.2025:

Der amtliche Kurierweg der Auslandsvertretungen wurde für die Briefwahlunterlagen neben den Auslandsdeutschen auch Wahlberechtigten, die Urlaub im Ausland machen, ermöglicht. Kommerzielle Expresspostdienste oder sogar der Luftpostversand können unter Umständen den schnelleren und geeigneteren Versandweg für die Briefwahlunterlagen darstellen als die Nutzung des amtlichen Kurierwegs. Die Entscheidung liegt bei der wahlberechtigten Person. Diese muss die Kurierwegnutzung vorher mit der zuständigen Auslandsvertretung absprechen.

Übersicht Auslandsvertretungen mit Kurieraustausch