Gemeinderat
Der Gemeinderat ist die Vertretung der Bürgerinnen und Bürger und das Hauptorgan der Gemeinde. Er legt die Grundsätze für die Verwaltung der Gemeinde fest und entscheidet über alle Angelegenheiten der Gemeinde, heißt es in § 24 der Gemeindeordnung.Wer sich aus erster Hand über die Gemeinderatsarbeit informieren möchte, sollte die öffentlichen Sitzungen des Gemeinderats und seiner Ausschüsse besuchen.
Infos zu den Sitzungen und zum Gremium
Informationen über Sitzungen des Gemeinderats und seiner Ausschüsse erfolgen gemäß § 34 Absatz 1 letzter Satz und § 41b der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg rechtswirksam über die Internetseite www.ris-biberach.de. Zusätzlich werden Sitzungsinformationen weiterhin in BIBERACH KOMMUNAL veröffentlicht.
Informationen über die Zusammensetzung des Gemeinderats und dessen Ausschüssen, die Sitzungstermine, öffentliche Tagesordnungen und Sitzungsunterlagen können abgerufen werden. Ein Exemplar der jeweiligen Tagesordnung und der Beratungsunterlagen liegt im Sitzungsraum zur Einsicht aus.