Amtliches Mitteilungsblatt: Biberach Kommunal

Seit 2012 erscheint das amtliche Mitteilungsblatt der Stadt Biberach unter dem Namen Biberach Kommunal (kurz BIKO). 

Biberach Kommunal BiKo Beispielbild

Das Mitteilungsblatt erscheint wöchentlich am Samstag und wird kostenlos an alle Haushalte der Stadt Biberach und die Teilorte verteilt. Es liegt zusätzlich auch in den öffentlichen städtischen Einrichtungen aus.

Veranstaltungshinweise von örtlichen Vereinen und Organisationen werden in Biberach Kommunal aufgenommen. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Veröffentlichung. Die Redaktion behält sich Kürzungen vor.

Die Bereitstellung der elektronischen Fassung des Mitteilungsblattes im Internet erfolgt freiwillig und zusätzlich zur Printversion. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die elektronische Fassung keine rechtswirksame Publikation darstellt. Die veröffentlichte digitale Version ist auch nicht barrierefrei.

Aus Gründen des Datenschutzes werden die Ausgaben des laufenden und des vergangenen Jahres auf der städtischen Homepage veröffentlicht. Wer eine noch ältere digitale Ausgabe braucht, kann diese bei der Redaktion des Mitteilungsblattes anfordern. Gedruckte Ausgaben können in der Stadtbücherei oder im Stadtarchiv eingesehen werden.   

  

Ausgaben Biberach Kommunal

2024

2023

Jahreserscheinungskalender, Mediadaten

Redaktionsschluss

Redaktionsschluss für den redaktionellen Teil ist jeweils Freitag, 12 Uhr, für die Ausgabe der folgenden Woche. Vorgezogene Redaktionsschlüsse sind im Jahreserscheinungskalender vermerkt.

Texte und Bilder können nur in elektronischer Form angenommen werden. Für Rückfragen nennen Sie bitte eine Ansprechperson mit Telefon- und E-Mail-Kontaktdaten.

Anforderungen an redaktionelle Beiträge

Die Anforderungen für redaktionelle Beiträge (Text- & Bildmaterial) können im folgenden Merkblatt nachgelesen werden.

In das Mitteilungsblatt der Stadt Biberach werden kurze Nachrichten, Termine und Veranstaltungshinweise von Vereinen und Organisationen aufgenommen. Es gelten die folgenden Regeln:

Redaktionsschluss:

  • Beiträge müssen spätestens zum Redaktionsschluss per E-Mail an BiberachKommunal@Biberach-Riss.de  gesendet werden
  • Redaktionsschluss: Freitag, 12 Uhr, für die Ausgabe der folgenden Woche
  • Änderungen im Redaktionsschluss und BIKO-freie Wochen werden in BIBERACH KOMMUNAL (BIKO) rechtzeitig bekannt gegeben. Die Angaben sind auch unter www.biberachriss.de/mitteilungsblatt im Dokument „Jahreserscheinungskalender“ abrufbar.

Aufbau des Beitrags:

  1. Überschrift
  2. Kurzer Vorspann mit den wichtigsten Informationen
  3. Fließtext mit weiteren Details
  4. Bei Bildern Nennung von Bildunterschrift und Urheber

Inhalt:

  • Erforderliche Informationen: Wer, Was, Wann, Wo.
  • Bei Veranstaltungen:Information, ob Anmeldung erforderlich. Wenn ja, Frist nennen.

Formalitäten:

  • Textformat: .docx oder ähnliche Formate
    Ausnahme: altes Word-Format .doc wird vom Mailserver nicht akzeptiert
  • Kein Kursivdruck
  • Keine direkte Rede, außer, wenn als Zitat gekennzeichnet
  • Datum: Wochentag und Monat angeben (Freitag, 1. Oktober)
    Jahreszahl nur, wenn sich Datum nicht auf das laufende Kalenderjahr bezieht
  • Alle Abkürzungen ausschreiben (z. B. = zum Beispiel)
  • Euro und Millionen ausschreiben
  • Zahlen von eins bis zwölf ausschreiben
    Ausnahme: Uhrzeiten und Preise
  • Uhrzeit: Minuten und Stundenangabe mit Punkt trennen (10.30 Uhr)
    Volle Stunden werden ohne Minuten angegeben (10Uhr)
  • Personen: Vor- und Nachnamen nennen, Anrede und Titel werden nicht genannt (Max Mustermann hält einen Vortrag)
  • Geschlechtsneutrale Formulierungen verwenden oder beide Geschlechtsformen nennen. Kein Genderstern oder Gender-Gap
  • Kontaktdaten: Telefonnummer immer mit Vorwahl; korrekte Schreibweise bei E-Mail-Adressen beachten (E-Mail nicht Mail)

Bilder:

  • Bildformat: jpg.
  • Auflösung: 300 dpi
  • Bildunterschrift: wird für jedes Foto benötigt, bei wichtigen Personen Namen und Positionsangabe auf dem Foto benennen
  • Bilder als separate Datei schicken, nicht ins Dokument oder E-Mail einbetten

Für Rückfragen der Redaktion:

  • Bitte unbedingt Telefonnummer und E-Mail-Adresse des Ansprechpartners für Rückfragen angeben.

 

Das Mitteilungsblatt wird einer breiten Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Deshalb ist bei eingesandten Fotos der Urheber, beziehungsweise die Urheberin der Fotos stets anzugeben. Bei fehlender Angabe kann das Foto im Mitteilungsblatt nicht verwendet werden. 

Rechte Dritter sind zu beachten (Urheberrecht, Persönlichkeitsrecht, u.ä.). Bildmaterial, insbesondere aus dem Internet, darf ohne Zustimmung des Rechteinhabers, beziehungsweise der Rechteinhaberin nicht zur Veröffentlichung im Mitteilungsblatt eingesandt werden. Auf Nachfrage muss der Redaktion ein Nachweis der Zustimmung des Rechteinhabers, beziehungsweise der Rechteinhaberin zugesendet werden.


Beispiel für eine „richtige“ Mitteilung:

Führungen durch die Sonderausstellung im Mustermuseum

Die Sonderausstellung „Muster undCo.“ im Mustermuseum befasst sich mit altertümlichen Gebäuden in Biberach. Die nächsten Führungen sind am Donnerstag, 21., und Sonntag, 24. Oktober.

Die Ausstellung informiert über die altertümlichen Gebäude in Biberach, deren Historie und deren aktuelle Nutzung. Neben zahlreichen Fotos können ganze Räume der altertümlichen Gebäude, welche im Museum nachgebildet wurden, begutachtet werden. Die nächsten Führungen sind am Donnerstag, 21. Oktober, um 11 Uhr mit Max Mustermann und am Sonntag, 24. Oktober, um 15 Uhr mit Lisa Musterfrau. Die Führungen können kostenlos ohne Anmeldung besucht werden. Weitere Informationen sind telefonisch unter 07351/xxxxx, per E-Mail an max.mustermann@beispiel.de oder unter www.mustermuseum-biberach.de abrufbar.

Foto vorhanden
Bildunterschrift: Max Mustermann führt Interessierte durch die Sonderausstellung „Muster und Co.“ Im Museum.
Urheber: Max Mustermann

 

Stand: Juni 2024

BIKO: Druck und Verteilung, Reklamationen

Für Druck und Verteilung des Mitteilungsblattes ist Druck+Verlag Wagner GmbH & Co. KG in 70806 Kornwestheim verantwortlich.

Haben Sie kein BIKO erhalten?
Bitte reklamieren Sie dies direkt unter nachfolgend aufgeführten Kontaktmöglichkeiten: 

Telefon 07154 8222-30
E-Mail: vertrieb@duv-wagner.de

BIKO-Zustellreklamation online

 

BiKo: Digitalfassung abonnieren (experimentell)

Sobald eine neue Ausgabe auf der Homepage veröffentlicht wurde, erhalten Abonnenten das Mitteilungsblatt als RSS oder als Newsletter zugesendet.

Als RSS erhalten

Zum Lesen des RSS-Feeds wird eine zusätzliche Software oder eine Browser-Erweiterung oder eine App (zum Beispiel Microsoft Outlook, Feedbro, Feeder, Feedly, etc.) benötigt.

Zum Empfang muss die folgende Feed-URL innerhalb der ausgewählten App eingetragen werden: https://biberach-riss.de/media/rss/biko.xml

 

Als Newsletter erhalten

Es ist geplant, das Mitteilungsblatt in naher Zukunft auch als Newsletter anzubieten.

 

 

Nachrichtenblätter der Biberacher Teilorte

In der Regel erscheinen zusammen mit dem amtlichen Mitteilungsblatt der Stadt Biberach auch die Nachrichtenblätter der Biberacher Teilorte Mettenberg, Ringschnait, Rißegg-Rindenmoos und Stafflangen. Die Bereitstellung der elektronischen Fassung der Nachrichtenblätter auf der Homepage der Stadt Biberach erfolgt zusätzlich zur Druckversion, aktuell in nicht barrierefreier Fassung. Aus Gründen des Datenschutzes sind nur die Ausgaben des laufenden und des vergangenen Jahres abrufbar.