Schöffenwahl

Ehrenamtliche Richterinnen und Richter sind Bürgerinnen oder Bürger, die als gleichberechtigte Richterinnen und Richter am Strafverfahren teilnehmen. Im deutschen Strafverfahrensrecht werden sie als "Schöffen" oder "Schöffinnen" bezeichnet.

Alle fünf Jahre (wieder im Jahr 2028) werden Schöffinnen und Schöffen, sowie Jugendschöffinnen und Jugendschöffen gesucht, die am Amtsgericht Biberach und Landgericht Ravensburg als „Vertreterinnen und Vertreter des Volkes“ an der Rechtsprechung in Strafverfahren mitwirken.

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