Kontakt zur Stadtverwaltung Biberach
Auf dieser Seite finden Sie Kontaktmöglichkeiten mit der Stadtverwaltung Biberach an der Riß. Anfragen zu speziellen, persönlichen Anliegen oder Dienstleistungen der Stadtverwaltung sollten Sie direkt an die zuständigen Sachbearbeiter oder an das zuständige Amt richten.
Sichere Kommunikation mit der Stadtverwaltung
Auf den Internetseiten der Stadt Biberach aufgeführten elektronischen Kommunikationswege (E-Mail) dienen lediglich der formlosen Kontaktaufnahme. Diese können weiterhin bei einfachen, allgemeinen Anfragen, deren Inhalt nicht schutzwürdig ist, verwendet werden.
Zum Schutz personenbezogener und vertraulicher Daten eröffnet die Stadt Biberach den Kommunikationsweg über das Behördenkonto.
Mit dem Behördenkonto des Serviceportals Baden-Württemberg (www.service-bw.de) bietet Ihnen die Stadt Biberach einen gesicherten Zugang für die elektronische Kommunikation. Zur Kontaktaufnahme über das Behördenkonto benötigen Sie ein Nutzerkonto bei service-bw, das Sie auch für Online-Anträge nutzen können.
Die Kontaktdaten und Sprech-/Öffnungszeiten der einzelnen Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung finden Sie in den folgenden Übersichten:
Ämter- und Dienststellenübersicht
Öffnungs- und Sprechzeiten der Ämter
Die zentralen Kontaktdaten der Stadtverwaltung Biberach finden sie unten in der Fußzeile. Für allgemeine Anfragen oder zur Übermittlung einer Anregung, Beschwerde oder Hinweise, können Sie auch das nachfolgende Formular nutzen.
Kontakt zur Redaktion von „Biberach Kommunal“
Haben Sie ein Anliegen bezüglich des amtlichen Mitteilungsblatts der Stadt Biberach, dann finden Sie die spezifischen Kontakte in der Rubrik Mitteilungsblatt.
Ansprechpartner für Presse und Medien, Akkreditierung
Journalisten und sonstigen Medienvertreter können sich für ihre Anfragen an die Pressesprecherin der Stadt Biberach wenden:
Für die Akkreditierung als Presse- und Medienvertreter nutzen Sie bitte das entsprechende Formular.
Ansprechpartner für ausländische Unternehmen
Für Anfragen im Rahmen der „Europäischen Dienstleistungsrichtlinie“ (EU-DLR) benutzen Sie bitte das Behördenkonto. Alternativ können Sie sich auch an den einheitlichen Ansprechpartner im Landkreis Biberach wenden.