Informationen zum Haushalt der Stadtverwaltung
Die Stadt Biberach gehört zu den wenigen Städten, die über einen gesunden Haushalt verfügen. Dies ist das Ergebnis einer soliden Haushaltsplanung und eines erfolgreichen wirtschaftlichen Handelns.
Die Haushaltssatzung
Die Stadt ist verpflichtet, für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Die Haushaltssatzung enthält neben der Festsetzung des Haushaltsplans die Festsetzung des Höchstbetrags der Kassenkredite, der Kreditaufnahmen, der Steuersätze usw. Sie tritt mit Beginn des Haushaltsjahres in Kraft und gilt für das Haushaltsjahr.
Der Haushaltsplan
Der Haushaltsplan, als Teil der Haushaltssatzung, ist eine Aufstellung aller Erträge und Aufwendungen sowie Ein- und Auszahlungen der Stadt Biberach, die während eines Haushaltsjahres voraussichtlich anfallen werden. Der Haushaltsplan wird in der Regel für ein Jahr aufgestellt.
Der Haushaltsplan besteht aus dem Ergebnishaushalt und dem Finanzhaushalt. Der Ergebnishaushalt enthält die Erträge und Aufwendungen des laufenden Betriebs, der Finanzhaushalt umfasst alle Ein- und Auszahlungen, einschließlich der Investitionen. Der Haushaltsplan ist in Biberach in 13 Teilhaushalte gegliedert.