Landtagswahl

Der Landtag ist laut Artikel 27 der Landesverfassung die gewählte Vertretung des Volkes. Die Abgeordneten entscheiden als Vertreter des ganzen Volkes über die laufenden politischen Fragen. Sie sind dabei nicht an Aufträge und Weisungen gebunden. Der Landtag von Baden-Württemberg hat seinen Sitz in der Landeshauptstadt Stuttgart.

Die Wahlperiode dauert fünf Jahre. Gewählt wird in 70 Wahlkreisen. Wahlberechtigt sind alle deutschen Staatsbürger und Staatsbürgerinnen ab einem Alter von 16 Jahren, die zum Zeitpunkt der Wahl seit mindestens drei Monaten mit Hauptwohnsitz in Baden-Württemberg wohnhaft und nicht aufgrund eines Gerichtsurteils vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Jeder Wähler hat zwei Stimmen. 

Nächster Wahltermin
Die nächste Landtagswahl findet am 8. März 2026 statt.