Landtagswahl

Der Landtag ist laut Artikel 27 der Landesverfassung die gewählte Vertretung des Volkes. Die Abgeordneten entscheiden als Vertreter des ganzen Volkes über die laufenden politischen Fragen. Sie sind dabei nicht an Aufträge und Weisungen gebunden. Der Landtag von Baden-Württemberg hat seinen Sitz in der Landeshauptstadt Stuttgart.

Die Wahlperiode dauert fünf Jahre. Gewählt wird in 70 Wahlkreisen. Wahlberechtigt sind alle volljährigen deutschen Staatsbürger und Staatsbürgerinnen, die zum Zeitpunkt der Wahl seit mindestens drei Monaten in Baden-Württemberg wohnhaft sind. Jeder Wähler hat eine Stimme.

Das Wahlsystem für den Landtag ist eine Verbindung von Verhältniswahl und Persönlichkeitswahl. Das Sitzverhältnis der Parteien im Landtag richtet sich nach dem Stimmenverhältnis der Parteien im Land (Verhältniswahl). Die Zuteilung dieser Mandate an die einzelnen Bewerber richtet sich nach den Stimmen, die diese in ihrem jeweiligen Wahlkreis erzielt haben (Persönlichkeitswahl). Es gibt nur Wahlkreisbewerber. Die Kandidaten müssen sich in einem der Wahlkreise zur Wahl stellen.

Die Kandidaten mit den meisten Stimmen in einem Wahlkreis erhalten ein Direktmandat. Stehen einer Partei in einem Regierungsbezirk mehr Sitze zu, als sie Direktmandate erreicht hat, werden diese den weiteren Kandidaten in der Reihenfolge ihrer Stimmenzahlen zugeteilt. Erlangt eine Partei in einem Regierungsbezirk mehr Direktmandate, als ihr nach der Verhältnisrechnung zustehen, behält sie diese Sitze (Überhangmandate). Die Zahl der Sitze im Landtag erhöht sich dabei um so viele, dass die Sitzverteilung im Verhältnis der erreichten Stimmenzahlen gewährleistet bleibt (Ausgleichssitze).

 

Nächster Wahltermin
Die nächste Landtagswahl findet 2026 statt.