Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Stadt Biberach ist bemüht, ihre Webseite im Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite der Stadt Biberach (www.biberach-riss.de).

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Webseite ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

a) Unvereinbarkeit mit § 10 Absatz 1 L-BGG

  • PDF-Dokumente einschließlich Formulare, die vor dem 23.09.2018 eingestellt wurden und für aktive Verwaltungsverfahren benötigt werden
  • PDF-Dokumente einschließlich Formulare, die nach dem 23.09.2018 eingestellt wurden und für aktive Verwaltungsverfahren benötigt werden
  • PDF-Dokumente (Flyer, Broschüren, Mitteilungsblatt, Ratsdokumente), auch aus Drittquellen
  • Einige Alternativtexte für Bilder sind nicht sprechend formuliert, nicht alle Layout‐Grafiken sind als solche ausgewiesen
  • Verlinkungen auf andere Informationssysteme der Stadt Biberach (z.B. Ratsinformationssystem) können auf nicht barrierefreie Inhalte führen
  • Pläne (insbesondere aus dem Bereich Stadtplanung)
  • Karten (Google Maps, Openstreetmap, GIS)
  • Es sind keine Erläuterungen in Deutscher Gebärdensprache und in Leichter Sprache vorhanden. Diese werden so schnell wie möglich zur Verfügung gestellt.
  • Mikrowebseiten, die aus besonderem Anlass entstanden und nur zeitlich begrenzt online zugänglich sind, können nicht oder nur teilweise barrierefrei sein.

b) Unverhältnismäßige Belastung

Die nachstehend aufgeführte Inhalte sind aus Gründen von unverhältnismäßiger Belastung nach § 10 Absatz 2 L-BGG nicht barrierefrei:

  • Videos teilweise ohne Untertitel

c) Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Vorschriften

  • PDF-Dokumente, die vor dem 23.09.2018 eingestellt wurden und nicht für aktive Verwaltungsverfahren benötigt werden.
  • Einbindung externer Software und Verfahren, die nicht oder nicht vollständig barrierefrei sind.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 20. Februar 2020 erstellt und basiert auf einer BITV-/WCAG-Selbstbewertung.
Die Erklärung wurde zuletzt am 25. September 2024 überprüft.

Rückmeldung und Kontaktangaben

Über unser Formular „Fehler melden“ haben Sie die Möglichkeit, uns Fehler oder Barrieren zu übermitteln oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit zu erfragen. Die Formulardaten werden an die Internetredaktion übermittelt und dort bearbeitet:

Schlichtungsverfahren

Wenn Sie der Meinung sind, dass diese Webseite nicht barrierefrei zugänglich ist, können Sie unsere oben genannte Stelle oder Person darüber informieren.

Falls wir Ihnen nicht oder nicht zufriedenstellend innerhalb von vier Wochen ab Zugang Ihrer Anfrage antworten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums Barrierefreiheit (LZ-BARR) wenden. Die Schlichtungsstelle erreichen Sie wie folgt:


Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich.

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.