Für Kinder und Jugendliche
Jugendschutz, Partypass
In allen Jugendeinrichtungen der Stadt Biberach gelten die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes. Minderjährigen kann der Partypass dazu verhelfen, bei Festen eingelassen zu werden.
Für minderjährige Jugendliche (unter 18 Jahren) ist der Partypass eine Möglichkeit, ein Fest/Party zu besuchen und einem versehentlichen Verlust des Personalausweises vorzubeugen. Denn der PartyPass wird anstelle des Personalausweises abgegeben.
Treffpunkte für Kinder und Jugendliche
- Jugendhaus 9teen (Breslaustraße 19)
- Haus der Jugendverbände (Ehinger Straße 19)
- Stadtteilhaus Gaisental
- Kulturhalle Abdera
Eine Übersicht weiterer Treffpunkte (z.B. Spiel- und Bolzplatz, Skateranlage) gibt es unter Spiel, Sport und Spaß. Informationen über Angebote während der Schulferien gibt es unter Ferienangebote. Darüber hinaus haben Vereine und kirchliche Institutionen eigene Räumlichkeiten für Jugendliche.
Eine besondere Form von Jugendtreffs sind die Buden. Diese von Jugendlichen selbstverwalteten Treffs können z.B. eine verlassene Scheune, ein ausrangierter Bauwagen oder eine ungenutzte Garage sein.
Jugendarbeit, Jugendverbände
In Biberach gibt es einige Institutionen, die in der Jugendarbeit tätig sind und den Kindern und Jugendlichen mit Rat und Tat zur Seite stehen.
Veranstaltungen für Kinder Und Jugendliche
Jugendbeteiligung: Jugendparlament Biberach
Die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in Biberach erfolgt über das Jugendparlament (JuPa).
Als politische Interessenvertretung der Jugendlichen muss das JuPa vom Gemeinderat vor einer Entscheidung in Jugendangelegenheiten gehört werden. Es hat im Gemeinderat und in dessen Ausschüssen Anhörungs- und Antragsrecht. So ist sichergestellt, dass keine Entscheidung in Jugendangelegenheiten ohne Beteiligung der Jugendlichen getroffen wird.
Das Jugendparlament hat 11 Mitglieder, die alle zwei Jahre neu gewählt werden.