Kindertageseinrichtungen

In der Stadt Biberach gibt es ein ausreichendes Angebot an Kindergärten, Kinderkrippen und Kindertagesstätte in städtischer, kirchlicher oder sonstiger Trägerschaft.

Allgemeine Informationen zu den Kindertageseinrichtungen

Die Kindertageseinrichtungen in Biberach bieten folgende Betreuungsformen an:

  • Kinderkrippe für Kinder von 0 bis 3 Jahre
  • Kindergarten für Kinder von 3 bis 7 Jahre
  • Kinderhort für Kinder von der 1. bis 4. Klasse

Die Kinder können dabei in folgenden Gruppen betreut werden:

  1. Regelgruppe (RG) mit Öffnungszeiten am Vor- und Nachmittag (30 bzw. 35 Wochenstunden)
  2. Gruppe mit verlängerten Öffnungszeiten (VÖ) ohne Unterbrechung (30 bzw. 35 Wochenstunden)
  3. Ganztagsgruppe (GT) mit ganztägiger Betreuung (45 bzw. 55 Wochenstunden) 

Detaillierte Informationen zu den Öffnungszeiten, Anzahl der Plätze, Räumlichkeiten und pädagogisches Konzept der jeweiligen Einrichtung gibt es auf unserem Elternportal.

Konzeptionen der Tageseinrichtungen

Nutzung und Gebühren

Für die Kindertageseinrichtungen in städtischer Trägerschaft ist die Nutzung und die Gebühren in einer Satzung geregelt. Für die nicht städtischen Einrichtungen regeln die jeweiligen Träger die Nutzung und anfallende Gebühren.

 

Anmeldung für Kindertageseinrichtung

Anmeldungen für Kindertageseinrichtungen für das neue Kindergartenjahr sind nur online möglich. Bitte beachten Sie, dass bei der Platzvergabe ausschließlich diese Online-Anmeldungen bearbeitet werden können.

Haben Sie Fragen rund um die Anmeldungen für Kindergärten, Krippen oder einen Hortplatz?

Telefon-Hotline: 07351 51-9009
E-Mail für Fragen: abbs-anmeldung@biberach-riss.de

Telefonsprechzeiten Anmeldung Kindertageseinrichtungen

Montag, Dienstag
09:00 – 11: 00 Uhr

Mittwoch
09:00 – 11:00 Uhr
15:00 – 17:00 Uhr

Donnerstag
14:00 – 15:30 Uhr

 

 

Online  Anmeldung

 

Gesamtelternbeirat Kinderbetreuungseinrichtungen

Der Gesamtelternbeirat ist eine Vertretung der Erziehungsberechtigten, deren Kinder in den Kindergärten, Kinderkrippen, der Kindertagesstätte sowie den Schülerhorten aufgenommen sind.

Zu seinen Zielen und Aufgaben gehören:

  1. Förderung des Informations- und Erfahrungsaustauschs zwischen Eltern, Elternvertretern, Trägern und Personal innerhalb und zwischen den einzelnen Einrichtungen.
  2. Mitwirkung in den verschiedenen Ausschüssen der Träger und bei Gebührenfragen.
  3. Vertretung der Interessen der Kinder und deren Erziehungsberechtigten in der Öffentlichkeit und gegenüber den Trägern.
  4. Ansprechpartner für Eltern, Elterninitiativen.
  5. Gesprächspartner für die Träger, Fachberatung, Erzieher/innen und für die kommunalen Entscheidungsgremien bei einrichtungsübergreifenden Themen, z.B. bei Gebührenfragen, Fragen der personellen und sachlichen Ausstattung, Neueinrichtungen und Schließungen von Gruppen oder ganzen Einrichtungen.
  6. Förderung des Verständnisses der Öffentlichkeit, insbesondere der Kommunalpolitiker und Mandatsträger, für die Interessen der Kinder und die Arbeit der Einrichtungen.

Mitglieder des Gesamtelternbeirats sind alle gewählten Elternvertreter (Elternbeiräte) der Kinderbetreuungseinrichtungen in Biberach und den Teilorten. Sie wählen in einer mindestens einmal im Jahr stattfindenden Mitgliederversammlung einen Vorstand, der den Gesamtelternbeirat in der Öffentlichkeit sowie in den Fachausschüssen vertritt. Dies sind unter anderem die AG Kindergarten (ein den Gemeinderat beratendes Gremium), das Lokale Bündnis Familie und der Integrationsbeirat.

 

 

Für weitere Informationen zu den einzelnen Kindertageseinrichtungen klicken Sie bitte in der Übersicht auf die Einrichtung und dann auf der Karte in der Infoblase auf den blauen Link mit dem Namen der Einrichtung.

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