Im Baugebiet „Taubenplätzle II“ sind noch fünf Bauplätze zu haben

Im Baugebiet „Taubenplätzle II“ sind noch fünf Grundstücke zu vergeben. Der Hauptausschuss hat sich in der Vorberatung einstimmig für die vorgeschlagenen Vergaberichtlinien ausgesprochen.

Bild vergrößern: Baugebiet „Taubenplätzle II“ Bild: © Stadt Biberach
Baugebiet „Taubenplätzle II“

  

Vier der fünf noch nicht verkauften Bauplätze im Biberacher Norden waren ursprünglich für eine Bebauung mit Tiny Houses vorgesehen. Aufgrund der ausbleibenden Nachfrage hatte der Gemeinderat jedoch bereits im Juli beschlossen, das Vergabekonzept auszweiten, so dass auch ein- oder zweigeschossige Modulbauten sowie kleine Einfamilienhäuser mit zwei Geschossen errichtet werden können.

Neben diesen vier Grundstücken im Säntisweg konnte auch eines für eine Doppelhaushälfte im Altmannweg bislang noch nicht veräußert werden.

Liegenschaftsamtsleiter Lukas Ritzler berichtete im Hauptausschuss, dass vermehrt insbesondere von älteren Personen Anfragen nach Bungalow-Grundstücken bei der Verwaltung eingingen. Die Bauplätze für kleine und kompakte Häuser würden vor allem ältere Paare, Singles oder kinderlose Paare ansprechen, es gebe aber auch Anfragen von Familien.

Die Verwaltung schlug deshalb eine Quotierung von 60:40 zugunsten von Bewerbern ohne Kind vor. Drei Plätze gehen demnach an Bewerber ohne Kind, zwei an Bewerber mit Kind. Abgesehen von der angepassten Quotierung kommen die bereits in der Vergangenheit angewendeten Vergaberichtlinien zum Tragen. Außerdem erhalten Bewerber mit Wohnsitz in Biberach etwas mehr Wohnortpunkte als Bewerber aus den Teilorten.

Sollten Plätze auch in der zweiten Runde nicht vermarktet oder wieder zurückgegeben werden, erfolgt eine freihändige Vergabe. Die Ausschreibung der fünf Grundstücke erfolgt noch in diesem Jahr. Der Bewerbungszeitraum erstreckt sich vom 7. November bis zum 7. Dezember.