Angepasstes Vergabekonzept im Baugebiet „Taubenplätzle II“
Im Baugebiet „Taubenplätzle II“ sind vier Bauplätze für sogenannte Tiny Houses berücksichtigt. Da die Nachfrage nach dieser Form des Wohnens im Kleinformat bisher weitestgehend ausblieb, will die Verwaltung für die vier Grundstücke im Säntisweg ein offeneres Vergabekonzept anwenden. Dieses ermöglicht auch kompakte Bungalows und zweigeschossige kleine Einfamilienhäuser.
Im Jahr 2021 hatte der Gemeinderat das Vergabekonzept für das Baugebiet „Taubenplätzle II“ beschlossen. Dieses wurde mittlerweile Schritt für Schritt umgesetzt. Anfragen für klassische Tiny Houses zur Eigennutzung blieben aber weitestgehend aus. Laut Stadtverwaltung ist die Situation in Burgrieden und Ummendorf, die sich beide intensiv mit Thema Tiny Houses auseinandersetzten, dieselbe. Gefragt sei eher günstiger Modulbau zum barrierefreien Wohnen auf einer Ebene.
So gingen auch in Biberach Anfragen zumeist älterer Bauwilliger zu einem barrierefreien Haus mit rund 80 Quadratmetern Wohnfläche ein. „Wir wollen unser Vergabekonzept deshalb nun öffnen“, erklärte der Erste Bürgermeister Ralf Miller bei der Vorberatung im Hauptausschuss. „Bauplätze für kleine Häuser sind durchaus gefragt.“ Eine Änderung des Bebauungsplans ist nicht notwendig, dieser berücksichtigt kleine Einfamilienhäuser bereits als Alternative. Das neue Vergabekonzept sieht neben Tiny Houses auch Bungalows oder Modulbauten (circa 45 bis 50 Quadratmeter Wohnfläche) sowie zweigeschossige kleine Einfamilienhäuser (circa 90 bis 100 Quadratmeter Wohnfläche) vor.
Wenige Tage später stand das Thema auch im Bauausschuss auf der Tagesordnung. Stadtplanungsamtsleiter Roman Adler verdeutlichte nochmals, dass der Bebauungsplan „relativ viel zulässt“. Auch ein zweigeschossiges Haus könne hier gebaut werden. Adler berichtete, dass seit der Sitzung des Hauptausschusses zahlreiche Anrufe im Liegenschaftsamt zu den vier Bauplätzen eingegangen seien. „Wir können hier eine Zielgruppe bedienen, es gibt einen Markt für diese Grundstücke“, schlussfolgerte er. Eine Änderung des Bebauungsplans sei aus Sicht der Verwaltung nicht notwendig. Die Beschlussempfehlung an den Gemeinderat erfolgte analog zum Hauptausschuss einstimmig.
Nach der Sommerpause wird der Gemeinderat die Kaufpreise sowie die aktualisierten Vergaberichtlinien beschließen. Die Ausschreibung der Grundstücke soll noch im Laufe dieses Jahres erfolgen.