Waldbrandgefahr steigt wieder
Wer in den Wald geht, sollte sich der erhöhten Brandgefahr bewusst sein und folgende Regeln beachten: Es gilt im Wald bis 31. Oktober ein grundsätzliches Rauchverbot. Feuermachen ist nur an den offiziellen, fest eingerichteten Feuerstellen auf den Grillplätzen erlaubt. Nicht gestattet ist das Grillen im Wald auf mitgebrachten Grillgeräten.
Auch an den erlaubten Stellen muss das Feuer immer beaufsichtigt und vor dem Verlassen unbedingt vollständig gelöscht werden. Offenes Feuer außerhalb des Waldes muss mindestens 100 Meter vom Waldrand entfernt sein. Auf trockenem Gras oder Waldböden darf nicht geparkt werden.
Das Einhalten dieser Regeln hilft nicht nur dabei, Brände zu verhindern, sondern auch das Ökosystem Wald mit den Tieren und Pflanzen darin zu schützen und für kommende Generationen zu bewahren.
Wer im Wald Rauch oder Feuer sichtet, sollte die 112 wählen und die Feuerwehr verständigen. Es gilt in diesem Fall Ruhe zu bewahren und die Leitstelle möglichst genau über die Lage zu informieren.