Verkehrslenkende Maßnahmen für das Schützenfest
Für einen reibungslosen Ablauf beim Schützenfest vom 17. bis 26. Juli sind umfangreiche verkehrslenkende Maßnahmen notwendig. Die Mitglieder der Kommission Verkehr der Schützendirektion treffen sich alljährlich gemeinsam mit der Polizei und dem städtischen Ordnungsamt im Vorfeld des Schützenfestes, um die erforderlichen Maßnahmen auch für den Durchgangsverkehr zu besprechen. Das Ordnungsamt hat auf dieser Basis verschiedene Anordnungen getroffen.
Sperrungen am ersten Schützenwochenende
Die Abnahme der Trommlercorps und der Spielmannszüge findet am Schützensamstag, 18. Juli, auf dem Marktplatz statt. Deshalb werden der westliche Marktplatz und der Holzmarkt ab 11 Uhr abgesperrt. Ebenfalls Ab 11 Uhr besteht Halteverbot für diese Straßen und Plätze sowie für die Schrannenstraße, die Karpfengasse und die Engelgasse ab Justinus-Heinrich-Knecht-Straße bis zum Marktplatz.
Nach der Abnahme auf dem Marktplatz laufen die Trommlercorps und Spielmannszüge zur Firma Gerster, um dort ein Ständchen zu spielen. Der teilweise geänderte Weg verläuft über den Marktplatz, die Waaghausstraße, die Bachgasse, die Viehmarktstraße, quert den Zeppelinring, führt weiter über die Eisenbahnstraße, die Breslaustraße, den Prinz-Eugen-Weg, die Unterführung des Geh- und Radwegs beim ZOB/Bahnhof, die Ulmer Straße und Memminger Straße bis zur Firma Gerster.
Hierfür – und auch für den Rückmarsch – werden der Kreuzungsbereich Zeppelinring, die Pfluggasse, die Eisenbahnstraße in Richtung Ulmer-Tor-Straße, der Kreuzungsbereich Ulmer Straße/Memminger Straße und die Memminger Straße bis zur Firma Gerster jeweils kurzzeitig durch die Polizei gesperrt.
Ab 18 Uhr sind wegen des Jahrgängerumzugs der Marktplatz, der Holzmarkt, die Schulstraße, die Sennhofgasse, die Bürgerturmstraße, die Bachgasse, die Pfluggasse und der Obstmarkt für den Fahrzeugverkehr gesperrt. Der Umzug beginnt um 19 Uhr. Bereits ab 16 Uhr besteht Parkverbot für diese Straßen und Plätze, außerdem in der Museumstraße, der Waaghausstraße und auf dem Hafenplatz.
Am Schützensonntag, 20. Juli, werden der Marktplatz und der Holzmarkt ab 9 Uhr zur Vorbereitung des Konzerts der Stadtkapelle und der Zunfttänze gesperrt. Parkverbot besteht dort ebenfalls ab 9 Uhr.
Ab 13 Uhr werden zusätzlich zur Vorbereitung der Veranstaltung „Tanz auf dem Marktplatz“ die Theaterstraße, die Engelgasse an der Einmündung der Justinus-Heinrich-Knecht-Straße, die Consulentengasse und die Schrannenstraße gesperrt.
Sperrungen während der Festumzüge
Für die Aufstellung der Festzüge werden folgende Straßen für den Fahrzeugverkehr gesperrt:
- Die Bleicherstraße, die Vollmerstraße und die Adolf-Pirrung-Straße am Schützenmontag ab 6 Uhr, am Schützendienstag ab 5 Uhr und an Bauernschützen ab 6 Uhr.
- Die B 465 und der Bismarckring am Schützenmontag und Schützendienstag ab 8 Uhr und an Bauernschützen ab 10 Uhr.
Zudem werden für die Dauer der Festzüge die Durchgangsstraßen in Biberach am Schützenmontag und Schützendienstag ab 8 Uhr und an Bauernschützen ab 10 Uhr teilweise gesperrt. Umleitungsstrecken werden entsprechend ausgeschildert.
Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass in den gesperrten Straßenabschnitten kein Kraftfahrzeugverkehr zugelassen ist und auch keine Anlieferungen erfolgen können. Gewerbebetriebe, Mitarbeiter und Anwohner in den betroffenen Abschnitten werden gebeten, die Informationen an Lieferanten und Postzusteller weiterzugeben.
Einbahnregelung
Während des Schützenfests werden folgende Straßen zu Einbahnstraßen erklärt:
Die Nebenstraße von der Jahnstraße beginnend gegenüber der alten Stadthalle in Richtung Gaisentalstraße, die Jahnstraße in Richtung Grüner Weg, die Gartenstraße von der Lindelestraße in östlicher Richtung zur Birkenharder Straße, die Bodelschwinghstraße und die Dunantstraße.
Festplatz Gigelberg
Der Festplatz ist während des Schützenfests für den Fahrzeugverkehr gesperrt. Aufgrund des Zufahrtsschutzes kommen auch Taxis nicht mehr direkt zum Festgelände.
An der westlichen Auffahrt zur Jahnstraße kann nur bis zum gebührenpflichtigen Parkplatz gefahren werden. Die Durchfahrt in Richtung Dinglinger- und Hardtsteigstraße ist Personen mit einer Ausnahmegenehmigung wie Anwohnern oder Schwerbehinderten vorbehalten.
Verkehrsregelungen aufgrund des Feuerwerks
Im Rahmen des Schützenfests wird am Freitag, 24. Juli, auf dem Gigelberg traditionell ein Feuerwerk abgebrannt. Der Parkplatz in der Jahnstraße kann deshalb ganztägig nicht genutzt werden und es gelten verschiedene Verkehrsbeschränkungen.
Die Zufahrt zur Jahnstraße und Dinglingerstraße ist nur noch Personen mit einer Ausnahmegenehmigung gestattet. In der Zeit von 21 bis circa 24 Uhr wird die Zufahrt voll gesperrt, sodass Anwohner nicht mehr zu ihren Grundstücken zufahren können.
Die Hardtsteigstraße und der Grüne Weg sind für den Fahrzeugverkehr befahrbar, da die Straßen nicht zum Schutzbereich des Feuerwerks gehören. Anders der dortige Gehweg, der im Sicherheitsbereich liegt und daher ab 22.15 bis circa 24 Uhr voll gesperrt ist.
Ein fußläufiger Zugang zum Vergnügungspark ist im Vorfeld und während des Feuerwerks nur über die Wege an der Stadthalle und am Pflugkeller möglich.