Ortschaftsrat
Der Ortschaftsrat Ringschnait besteht aus 9 Sitzen. In Ringschnait wurde 2024 eine Mehrheitswahl durchgeführt, es wurde also nur ein Wahlvorschlag eingereicht.
Das Gremium trifft sich regelmäßig in Sitzungen. Die Amtszeiten betragen fünf Jahre und die Mitglieder sind ehrenamtlich
tätig. Im Ortschaftsrat werden Angelegenheiten besprochen, die die jeweilige Ortschaft betreffen, zum Beispiel, wenn ein neues Baugebiet ausgewiesen werden soll oder die Bauplatzpreise hierfür festgelegt werden. Die Mitglieder beraten den Gemeinderat und die Verwaltung in diesen Angelegenheiten und können Vorschläge hierzu unterbreiten.
Die Mitglieder des Ortschaftsrats werden nach denselben Regeln gleichzeitig mit den Gemeinderäten gewählt. Wahlberechtigt sind die Bürger, die in der Ortschaft wohnen. Bei einer Eingemeindung können zunächst die bisherigen Gemeinderäte der eingegliederten Gemeinde die Ortschaftsräte übernehmen. Falls ein Ortschaftsrat vorzeitig ausscheidet, gelten spezielle Regelungen.
Der Ortsvorsteher ist der Vorsitzende des Ortschaftsrats. Der Bürgermeister kann an den Sitzungen teilnehmen und hat das Recht, jederzeit das Wort zu ergreifen. Gemeinderäte, die in der Ortschaft wohnen, aber keine Ortschaftsräte sind, dürfen ebenfalls beratend teilnehmen. Der Ortschaftsrat berät die lokale Verwaltung und ist bei wichtigen Angelegenheiten der Ortschaft anzuhören. Er hat das Vorschlagsrecht für alle Ortschaftsangelegenheiten und kann bestimmte Entscheidungen treffen, die ihm durch die Hauptsatzung übertragen werden.
Ortschaftsrat Ringschnait (Ratsinfosystem)