Satzungen, Verordnungen

Die Gemeinden können die weisungsfreien Angelegenheiten durch Satzung regeln, soweit die Gesetze keine Vorschriften enthalten. Bei Weisungsaufgaben können Satzungen nur erlassen werden, wenn dies im Gesetz vorgesehen ist.

Die Stadt Biberach nutzt dieses Recht in vielen Angelegenheiten. Die örtlich geltenden Satzungen, Verordnungen und Richtlinien werden in der Regel vom Gemeinderat beschlossen. Die Sammlung dieser wird auch Stadtrecht oder Ortsrecht bezeichnet.

 


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