Diese Website verwendet Cookies, die für den technischen Betrieb der Website notwendig sind und stets gesetzt werden.
Weitere Cookies werden nur mit Ihrer Zustimmung gesetzt, um statistische Daten zur Nutzung der Website in anonymisierter Form zu sammeln.
Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung.
Die Gemeinden können die weisungsfreien Angelegenheiten durch Satzung regeln, soweit die Gesetze keine Vorschriften enthalten. Bei Weisungsaufgaben können Satzungen nur erlassen werden, wenn dies im Gesetz vorgesehen ist.
Die Stadt Biberach nutzt dieses Recht in vielen Angelegenheiten. Die örtlich geltenden Satzungen, Verordnungen und Richtlinien werden in der Regel vom Gemeinderat beschlossen. Die Sammlung dieser wird auch Stadtrecht oder Ortsrecht bezeichnet.
Es wurden leider keine Dokumente gefunden.