Wochenmarkt: Regelung für Hunde und Zweiräder
Immer wieder fahren Marktbesucher mit dem Fahrrad über das Marktgelände oder bringen ihre Hunde mit. Nach der Marktsatzung der Stadt Biberach ist dies nicht zulässig.
Der Wochenmarkt in der Innenstadt ist ein beliebter Treff und bietet mittwochs und samstags ein Angebot an regionalen und frischen Waren. Damit der Marktbesuch für alle Teilnehmenden sicher und angenehm bleibt, ist gegenseitige Rücksichtnahme wichtig. Die Marktsatzung regelt, dass Motorräder, Mopeds, Elektroroller oder ähnliche Fahrzeuge nicht mitgeführt werden dürfen. Wer mit dem Fahrrad unterwegs ist, muss absteigen und schieben.
Schilder in den Eingangsbereichen zum Wochenmarkt weisen außerdem darauf hin, dass keine Hunde mitgenommen werden dürfen. Ausgenommen hiervon sind Blindenführhunde. Verstöße gegen diese Regelungen führen zu Ordnungswidrigkeiten.