Verfahren für neuen Bebauungsplan „Gewerbegebiet Bleicherstraße“ startet

Das Gewerbegebiet im Bereich Ehinger Straße, Bleicherstraße und Vollmerstraße ist das vermutlich älteste in Biberach. Die Stadt will für das rund 22 Hektar große Areal ein einheitliches und zeitgemäßes Planungsrecht schaffen. Bislang gelten hier verschiedenste Ortsbaupläne, Bebauungspläne und Bauvorschriften, die mitunter bis ins Jahr 1937 zurückreichen. Der Gemeinderat fasste kürzlich einstimmig den Aufstellungsbeschluss für den neuen Bebauungsplan „Gewerbegebiet Bleicherstraße“.
Bild vergrößern: Das alte Feuerwehrhaus und die Firma Vollmer liegen in dem 22 Hektar großen Bereich, den der neue Bebauungsplan umfasst. Bild: © Stadt Biberach
Das alte Feuerwehrhaus und die Firma Vollmer liegen in dem 22 Hektar großen Bereich, den der neue Bebauungsplan umfasst.

  

Anlass für den neuen Bebauungsplan sind neben dem uneinheitlichen Planungsrecht auch die Überlegungen der Firma Vollmer, den bestehenden Standort an der Ehinger Straße weiterzuentwickeln. Neben Vollmer haben weitere Unternehmen in dem überwiegend gewerblich geprägten Gebiet ihren Sitz, darunter KaVo und die EnBW. Außerdem sind dort die Gerberei Kolesch, das Postverteilungszentrum, das alte und das neue Feuerwehrhaus, der Betriebshof der Stadtwerke sowie Unterkünfte für Flüchtlinge und Obdachlose zu finden.

Nach Einschätzung der Verwaltung hat das Gebiet weiterhin Entwicklungspotenzial. „Hier schlummern noch viele Flächen, die anders genutzt werden könnten“, sagte Stadtplanungsamtsleiter Roman Adler im Gemeinderat. Er bezog sich dabei nicht nur auf das Areal des alten Feuerwehrhauses, sondern auch auf die vielen Parkplätze. Um diese zu bündeln, war vor mehr als zehn Jahren für das Gesamtgebiet ein Rahmenplan entwickelt worden, der ursprünglich ein zentral gelegenes Parkhaus vorsah.


Entwicklungsbedarfe eruieren


Für den neuen Bebauungsplan im Regelverfahren samt Umweltprüfung kündigte Adler eine Dauer von rund zwei Jahren an. Im nächsten Schritt sucht die Verwaltung das Gespräch mit den Betrieben, um Entwicklungsbedarfe abzuklären. Außerdem wird eine schalltechnische Untersuchung zur Vorbereitung auf die angestrebte Lärmkontingentierung beauftragt. Deren Ziel ist, die bestehenden und zukünftigen Lärmemissionen zu erfassen und sachgerechte Kontingente für das Plangebiet zu entwickeln.