Umgestaltung Riedlinger Straße, Erschließung Gewerbeschwerpunkt Flugplatz, Grünes Licht für Agri-PV-Anlage
Zuletzt wurden im Bauausschuss Informationen über verschiedene Projekte gegeben und Beschlüsse gefasst. Hier ein Überblick.
Geringere Förderung für Umgestaltung
Bei der Umgestaltung der Riedlinger Straße fällt die erwartete Landesförderung geringer aus als erwartet. Darüber informierte Tiefbauamtsleiter Peter Münsch im Bauausschuss.
Der Kostenanteil des Regierungspräsidiums für die Fahrbahn erhöht sich auf Basis der mittlerweile abgeschlossenen Durchführungsvereinbarung zwar von knapp 600.000 auf 700.000 Euro. Allerdings reduziert sich die Förderung aus dem Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG) von erwarteten 1,83 Millionen Euro auf 1,22 Millionen Euro. Tiefbauamtsleiter Münsch erklärte dies damit, dass sich die Planung seit dem LGFVG-Aufnahmeantrag im Oktober 2021 grundlegend geändert habe. Weitere Gründe seien gestiegene Baukosten und nicht förderfähige Ausgaben, etwa für Längsparkplätze, Mehrfachplanungen und Teile der Straßenbeleuchtung.
Erschließung wird 2027 fertiggestellt
Die restliche Erschließung des Gewerbeschwerpunkts am Flugplatz soll im Jahr 2027 erfolgen. Der Bauausschuss stimmte der Vergabe der dafür notwendigen Ingenieurleistungen für die Planung und Bauleitung in Höhe von 70.000 Euro zu.
Bei der Erschließung des ersten Bauabschnitts vor 13 Jahren waren die Fahrbahnbeläge nur provisorisch hergestellt worden. Dieses Provisorium löst sich langsam und muss erneuert werden. Auch Gehwege, Begrünungen und Bushaltestellen fehlen noch. Um günstigere Preise für diese Arbeiten zu erhalten, soll die Ausschreibung bereits im Januar erfolgen. Der Bauausschuss stimmte nun einstimmig für die außerplanmäßige Vergabe der Ingenieurleistungen an das Büro ES Tiefbauplanung. Die voraussichtlichen Gesamtkosten liegen bei 1,14 Millionen Euro. Der Baubeschluss für die Erschließungsarbeiten wird zu einem späteren Zeitpunkt gefasst.
Grünes Licht für Agri-PV-Anlage
Zwischen Bergerhausen und Winterreute will ein Investor auf einer Fläche von 3,6 Hektar eine Agri-PV-Anlage errichten. Das Verfahren für den notwendigen vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Agri-PV Sankt Johanneseschle“ steht kurz vor dem Abschluss. Das Votum für den Satzungsbeschluss fiel bei der Vorberatung im Bauausschuss einstimmig aus.
Im Juni hatte der Gemeinderat den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans gebilligt, es folgte die formelle Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange. Seitens der Öffentlichkeit kamen keine Rückmeldungen. Die Untere Naturschutzbehörde stimmte dem Vorhaben hingegen wegen der fehlenden Eingrünung nicht zu. Sie forderte eine Kompensation oder einen monetären Ausgleich. Diese Auffassung teilt die Stadtverwaltung nicht. Eine Eingrünung würde die landwirtschaftliche Nutzung behindern und zudem die Sichtbarkeit der Anlage nicht im benötigten Umfang verringern. Einen monetären Ausgleich sehe das Baugesetzbuch überdies nicht vor.
Ausgearbeitet wurde in der Zwischenzeit der Durchführungsvertrag. Er enthält unter anderem eine Nutzungsdauer von 30 Jahren und eine Rückbauverpflichtung für den Fall einer vorzeitigen Aufgabe. Vorgesehen ist eine Beweidung mit Schafen.