Sonn- und Feiertage: Besondere Vorschriften im November

Im November gelten an einigen Sonn- und Feiertagen besondere Vorschriften für bestimmte Veranstaltungen. Hierauf macht das Ordnungsamt aufmerksam.

Am Volkstrauertag, 15. November, sind öffentliche Tanzunterhaltungen und Tanzunterhaltungen von Vereinen und geschlossenen Gesellschaften jeweils von 5 bis 24 Uhr untersagt. Dasselbe gilt für den Buß- und Bettag am 18. November von 3 bis 24 Uhr.

Außerdem sind am Totensonntag, 22. November, zwischen 5 und 24 Uhr, öffentliche Tanzunterhaltungen, Tanzunterhaltungen von Vereinen und geschlossenen Gesellschaften sowie öffentliche Veranstaltungen, die über den Schank- und Speisebetrieb hinausgehen, verboten. Dasselbe gilt auch für sonstige öffentliche Veranstaltungen, die nicht der Würdigung des Feiertags oder einem höheren Interesse der Kunst, Wissenschaft oder Volksbildung dienen. Darüber hinaus sind am Totensonntag zwischen 5 und 13 Uhr keine öffentlichen Sportveranstaltungen zulässig.

Bei Fragen können sich Veranstalter unter Telefon 07351/51-574 melden.

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