Rückschnitt von Bäumen und Sträuchern an Straßen und Wegen

Bäume, Hecken und Sträucher entlang von Straßen verschönern und begrünen das Stadtbild. Sie müssen aber auch regelmäßig ausgeästet und zurückgeschnitten werden, um die Sicherheit des Straßenverkehrs nicht zu beeinträchtigen. Da im Oktober und November die nächsten Grüngutsammlungen anstehen, lohnt sich der Rückschnitt jetzt besonders.

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Rathaus Biberach

  

Wessen Bäume, Sträucher und Hecken an öffentlichen Straßen grenzen, der ist verpflichtet, diese so zurückzuschneiden, dass bestimmte Lichträume frei bleiben. Es gelten hier 4,5 Meter über der Fahrbahn, 2,5 Meter über Rad- und Gehwegen und ein seitlicher Abstand von 0,5 Metern vom befestigten Fahrbahnrand.

Gehwege, Radwege und Straßen müssen von überhängendem Grün frei bleiben, um gefahrlos genutzt werden können; gerade für Menschen, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind, ist dies wichtig. Insbesondere an Kreuzungen sollten die Sichtdreiecke frei bleiben, damit sie problemlos passiert werden können.

Auch Verkehrszeichen, Straßennamenschilder, sonstige Hinweisschilder und Straßenlaternen müssen vollständig freigeschnitten sein, damit sie gut sichtbar bleiben – nur so ist eine ausreichende Ausleuchtung und Straßenbeleuchtung gewährleistet.
Der regelmäßige Rückschnitt trägt daher zur Verkehrssicherheit bei, verbessert die Sichtbarkeit wichtiger Hinweise und sorgt auch für ein gepflegtes Ortsbild.

Nächste Grüngutsammlung
Wer den Rückschnitt erledigt hat, braucht auf die Grüngutsammlung nicht mehr lange zu warten: Die nächsten Abfuhrtermine sind je nach Bezirk im Oktober oder November. Die Termine sind in der Abfall-App Biberach und unter www.biberach.de/abfuhrkalender abrufbar.