Mietspiegel gibt Aktualisierter Überblick über das Mietpreisgefüge

Die Stadt Biberach hat gemeinsam mit dem DMB Mieterverein Biberach und Umgebung sowie dem Haus- und Grundeigentümerverein des Kreises Biberach den Mietspiegel aktualisiert. Der einfache Mietspiegel der Stadt gibt Interessierten einen Überblick über das Mietpreisgefüge für nicht preisgebundenen Wohnraum. Im Vergleich zum Jahr 2024 ergibt sich eine Preissteigerung von circa drei Prozent.

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Rathaus Biberach

  

Durch die Herausgabe des Mietspiegels soll eine transparente Datenlage geschaffen werden, die ein partnerschaftliches Verhältnis zwischen Mietern und Vermietern fördert und als Basis für Mietpreisverhandlungen herangezogen werden kann.

Der Mietspiegel stellt keine Preisempfehlung dar, er dient vielmehr als Orientierungsgröße. Er zeigt anhand von Tabellen auf, dass viele Faktoren Einfluss auf die Miethöhe haben. So zum Beispiel die Wohnungsgröße, die Ausstattung, die Lage und das Alter der Wohnung.

Der Mietspiegel enthält Nettomieten ohne Nebenkosten, also das Entgelt für die Überlassung der Wohnung einschließlich der Verwaltungskosten, Mietausfallwagnis (nicht Mietkaution) und Aufwendungen für die Instandhaltung und Wartung. Nicht eingeschlossen sind Betriebskosten im Sinne der Betriebskostenverordnung sowie Schönheitsreparaturen und dergleichen.

Der Bericht kann nachfolgend als PDF heruntergeladen werden. In gedruckter Form wird der Mietspiegel ab sofort im Rathaus, der Stadtbücherei, dem Museum und im Stadtplanungsamt (Geschäftsstelle des Gutachterausschusses) ausgelegt und kann dort mitgenommen werden.

Weitere Auskünfte erteilen der Haus- und Grundeigentümerverein, Ulmer-Tor-Straße 29, unter Telefon 07351/503-125 oder per E-Mail an info@hausundgrund-biberach.de und der Mieterverein Biberach und Umgebung, Alter Postplatz 19, unter Telefon 07351/6782 oder per E-Mail an mieterverein-bc@t-online.de.