Hauptausschuss befasst sich mit Sozialbericht und Sozialkonzeption
Die soziale Situation in Biberach wird von unterschiedlichen gesellschaftlichen Gruppen und Entscheidungsträgern differenziert wahrgenommen und bewertet. Vor diesem Hintergrund hat die Stadt eine Sozialkonzeption samt eines aktuellen Sozialberichts in Auftrag gegeben mit dem Ziel, auf Basis aktueller Daten und fundierter Analysen bestehende Einschätzungen zu versachlichen. Die Ergebnisse werden am Donnerstag, 24. September, im Hauptausschuss vorgestellt.
Im Frühjahr 2025 hatte sich der Gemeinderat einstimmig für die Erstellung eines Sozialberichts und einer Sozialkonzeption ausgesprochen, nachdem dies seitens der Verwaltung vorgeschlagen worden war. 2012 hatte die Stadt zwar einen ersten Sozialraumatlas erstellt und vier Jahre später aktualisiert, seitdem haben sich aber sowohl die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen als auch die sozialen Strukturen in Biberach weiter verändert.
Ziel war es nun, sowohl Ist- (Sozialbericht) als auch Soll-Zustand (Sozialkonzeption) in Biberach auf Basis aktueller Daten und fundierter Analysen umfassend zu betrachten. Dazu arbeitete das Büro Weeber+Partner, ein Institut für Stadtplanung und Sozialforschung aus Stuttgart, mit der Stadtverwaltung und weiteren Stellen, Einrichtungen und Organisationen zusammen.
Das 115 Seiten umfassende Dokument bescheinigt der Stadt eine gute Ausgangslage. „Biberach verfügt im sozialen Bereich über tragfähige und gewachsene Strukturen. Die Angebotslandschaft ist breit gefächert und wird von einer vielfältigen Trägerstruktur getragen.“ In den zentralen Handlungsfeldern – insbesondere in der Kinderbetreuung, im Bildungsbereich, in der Kinder- und Jugendarbeit sowie in der Seniorenarbeit – bestehe insgesamt eine gute Versorgungssituation.
Beim Blick in die Zukunft rücken laut Bericht Aufgaben in den Blick, die sich aus längerfristigen strukturellen Entwicklungen ergeben. Dazu zählen die demografische Entwicklung, die zu einer weiteren Alterung der Bevölkerung führt, und die Zuwanderung, die sich insbesondere auf den Bildungsbereich sowie auf Fragen der Integration und Teilhabe auswirkt. Daraus leiten sich fünf zentrale Herausforderungen ab: die Integration in Bildungseinrichtungen, die bedarfsgerechte Weiterentwicklung der Kinderbetreuung, die Sicherstellung von bezahlbarem und bedarfsgerechtem Wohnraum, die Weiterentwicklung von Pflege- und Unterstützungsstrukturen sowie die bessere Abstimmung und Zugänglichkeit bestehender Angebote, etwa an Schnittstellen zwischen ambulanten, teilstationären und stationären Leistungen.
„Sozialräumlicher Ansatz“
Der Bericht verdeutlicht, dass es Unterschiede zwischen den Stadtteilen und Ortschaften gibt. In Biberach erfolgte bislang keine Sozialplanung auf Quartiersebene. Nun ist der „sozialräumliche Ansatz“ ein zentraler Bestandteil, um den Blick auf die konkreten Lebenssituationen der Menschen zu richten. „Während in Teilen der Kernstadt bestimmte soziale Themen stärker in Erscheinung treten, stehen in den Ortschaften eher Fragen der Erreichbarkeit und der Angebotsdichte im Vordergrund.“
Auch Altersstruktur und Inanspruchnahme sozialer Leistungen variierten zwischen den Sozialräumen. Die Schlussfolgerung: „Diese Unterschiede sprechen für eine stärker sozialräumlich ausgerichtete Weiterentwicklung der sozialen Angebote.“ So könnten Entwicklungen frühzeitig erkannt, bestehende Ressourcen besser genutzt und Angebote gezielter weiterentwickelt werden.
Aus Sicht der Verwaltung erfüllt die Sozialkonzeption die zu Beginn des Prozesses formulierten Absichten und Wünsche. „Ziel war es, die Diskussion über die soziale Lage in Biberach mithilfe einer fundierten statistischen Auswertung und qualitativer Analyse zu versachlichen“, heißt es in der Sitzungsvorlage. „Sie bestätigt, dass die Stadt Biberach in vielen Bereichen auf einem guten Weg ist und zeigt, wo weiterhin Potenzial für Verbesserung besteht.“ Die Verwaltung betont zudem, dass neben Bund und Land auch die Kommunen soziale Aufgaben zu erfüllen hätten. Sozialbericht und -konzeption könnten dabei ebenso helfen wie die enge Zusammenarbeit mit dem Landkreis sowie mit externen Organisationen und Partnern, die unverzichtbar sei.
Indikatoren aktualisieren
Die Verwaltung schlägt dem Gemeinderat deshalb nicht nur vor, Bericht und Konzeption zur Kenntnis zu nehmen. Vielmehr sollen diese insbesondere bei künftigen Beschlussvorlagen, die sich mit entsprechenden Themen und Inhalten befassen, berücksichtigt werden („Befassungspflicht“).
Auch dem Gemeinderat sollen sie bei der Themen- und Prioritätensetzung helfen. Zentrale soziale Indikatoren sollen außerdem jährlich aktualisiert werden. Hierzu gehören beispielsweise die Nachfrage nach Kinderbetreuung, die Entwicklung von Pflegebedarfen und die Nutzung von Beratungs- und Unterstützungsangeboten. Überdies ist alle fünf Jahre eine Fortschreibung von Bericht und Konzeption vorgesehen.