Gemeinderat beschließt Änderung der Sondernutzungssatzung
Gemeinnützige Vereine müssen für Veranstaltungsplakate künftig keine Gebühren mehr bezahlen. Auch Händler und Gastronomen profitieren von einer Änderung der Sondernutzungssatzung, die der Gemeinderat einstimmig beschloss.
Wer in Biberach öffentliche Flächen nutzt, muss Gebühren zahlen. Dies gilt für Handel und Gastronomie genauso wie für all jene, die Plakate aufhängen. Geregelt ist dies in der Sondernutzungssatzung, die nun auf Anträge der SPD- und der FDP-Fraktion im Gemeinderat geändert wurde.
Sie hatten beantragt, die Plakatierungsgebühr von vier Euro je Plakat und Woche für gemeinnützige Vereine zu reduzieren beziehungsweise zu streichen. Aus Sicht der Verwaltung könne man dem stattgeben, sagte Ordnungsamtsleiterin Anna Kleine-Beek im Gemeinderat. Es werde ein klares Signal zur Unterstützung des ehrenamtlichen Engagements gesetzt und zugleich die Sichtbarkeit lokaler Veranstaltungen gefördert. Die Befreiung gelte jedoch ausdrücklich nur für gemeinnützige Vereine mit Sitz in Biberach. Überdies müssten die Plakatierungen auch künftig beantragt und genehmigt werden.
Für Handel und Gastronomie gibt es ebenfalls neue Regelungen. Gastronomiebetriebe der Innenstadt hatten im Juni in einem Schreiben angeregt, die Sondernutzungsgebühren für Außengastronomie fünf Jahre lang vollständig auszusetzen. Begründet wurde dies mit gestiegenen Betriebskosten, dem Fachkräftemangel und einer rückläufigen Konsumbereitschaft.
Ein Ansinnen, dem die Verwaltung zumindest in diesem Umfang nicht folgen wollte. Für die privatwirtschaftliche Nutzung öffentlicher Flächen, die von der Allgemeinheit finanziert werden, sei es sachgerecht, weiterhin eine angemessene Gebühr zu verlangen. „Zusätzliche Sitze können zusätzliche Umsätze generieren, ohne dass hierfür eigene Grundstücks- oder Mietflächen vorgehalten werden müssen“, so die Verwaltung. Stattdessen werden die Gebühren im Schnitt um etwa ein Sechstel gesenkt, wie Anna Kleine-Beek aufgrund des Vorberatungsergebnisses im Hauptausschuss ausführte.
Oberbürgermeister Norbert Zeidler räumte zwar ein, dass die Antragssteller sich etwas anderes erhofft hätten. Biberach liege aber im unteren Bereich der Gebühren mit vergleichbaren Städten. Die neuen Regelungen seien deshalb „durchaus ein Entgegenkommen“.
In Fußgängerzonen sinkt die Gebühr in Zone 1, der teuersten, von derzeit 30 Euro pro Quadratmeter und Jahr auf 25 Euro. In Zone 2 wird der Betrag von 15 auf 13 Euro reduziert. Für die Außengastronomie außerhalb von Fußgängerzonen beläuft sich die Gebühr in Zone 1 ab April 2027 auf 21 Euro pro Quadratmeter im Jahr, aktuell sind es 25 Euro.