Gebühren für Grabherstellung steigen
Die Stadtverwaltung hat die Arbeiten für die Grabherstellung auf den städtischen Friedhöfen neu ausgeschrieben. Da die Kosten hierfür höher ausfallen als bislang, muss auch die Gebührensatzung angepasst werden. Dass es auf dem Alten Katholischen Friedhof künftig Rasenwahlgräber geben soll, wurde in diesem Zug im Hauptausschuss ebenso vorberaten wie eine Neuerung bei Teilabdeckungen zu stehenden Grabmalen.
Wolfgang Winter, Leiter des Bauverwaltungsamts, erklärte im Hauptausschuss, dass die Arbeiten für die Grabherstellung auf den städtischen Friedhöfen zum kommenden Jahr neu ausgeschrieben werden mussten. „Die Erhöhungen, die sich ergeben haben, müssen jetzt umgelegt und in den Gebühren berücksichtigt werden.“
So kostet die Herstellung bei einem Reihengrab für Personen über zehn Jahre künftig 1.206 Euro – bislang waren es 942 Euro. Dasselbe gilt für Wahlgräber. Bei einem Urnengrab fallen nach der neuen Satzung Gebühren von 427 Euro an (bisher: 394 Euro).
Bei Ausgrabungen und Umbettungen steigen die Gebühren ebenfalls. Niedriger werden die Gebühren bei einem Reihengrab für Kinder bis zur Vollendung des zweiten Lebensjahres und Totgeburten (244 anstatt 275 Euro) sowie bei einem Reihengrab für Kinder vom vollendeten zweiten bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr (335 anstatt 365 Euro).
Neu berücksichtigt sind in der Gebührensatzung Rasenwahlgräber auf dem Alten Katholischen Friedhof (4.422 Euro). Damit, so Wolfgang Winter, komme man einem vielfach geäußerten Wunsch nach. Die Umsetzung erfolge kurzfristig. Auf dem Alten Evangelischen Friedhof liefen hierfür ebenfalls die Planungen, die allerdings Zeit in Anspruch nähmen.
Ebenfalls vorberaten wurde in jener Sitzung eine Änderung der Satzung über die Ordnung des Friedhofs- und Bestattungswesens auf dem Alten Evangelischen Friedhof und dem Alten Katholischen Friedhof. Neben einer Anpassung an die Leitsatzung des Städtetags geht es um die Zulassung von Teilabdeckungen zu stehenden Grabmalen. Auch die Zulassung von Rasenwahlgräbern auf dem Alten Katholischen Friedhof taucht hier nochmals auf.
Wolfgang Winter erläuterte zu den geplanten Änderungen, dass sich die Praxis der Grabpflege in den vergangenen Jahren gewandelt habe. Der Friedhofverwaltung lägen vermehrt Anfragen vor, bestehende Grabflächen im Bereich stehender Grabmale ganz oder teilweise durch Abdeckplatten zu gestalten, um den Unterhaltungsaufwand zu verringern. Bislang sind laut Friedhofssatzung lediglich Komplettabdeckungen zulässig, wenn der bestehende Grabstein entfernt wird. Künftig sollen bei Erdbestattungsgräbern Teilabdeckungen zu stehenden Grabmalen mit bis zu 60 Prozent der Grabfläche und bei Urnengräbern Komplettabdeckungen ermöglicht werden. „Die Friedhöfe verändern sich sehr stark“, sagte Wolfgang Winter, „durch die Zulassung der Abdeckungen wollen wir ihr Bild erhalten“. Die Beschlussempfehlung an den Gemeinderat zur Satzungsänderung erfolgte einstimmig.
Im Bauausschuss wurden diese Woche schließlich die Grabherstellungsarbeiten auf den städtischen Friedhöfen mit Ausnahme des Friedhofs in Ringschnait für die Jahre 2027 und 2028 vergeben. Den Zuschlag erhielt die Firma Schmidt aus Biberach zum Angebotspreis von knapp 240.000 Euro pro Jahr.