Eigentümer müssen Veränderung versiegelter Flächen melden

Die Flächen eines Grundstücks, die in öffentliche Abwasseranlagen entwässert werden, sind seit 2010 Bestandteil der Verbrauchsabrechnung. Alle Eigentümer sind verpflichtet, Änderungen von mehr als fünf Quadratmetern bei den angeschlossenen versiegelten Flächen innerhalb eines Monats zu melden.

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Rathaus Biberach

  

Änderungen werden ab dem Zeitpunkt gebührenwirksam, zu dem die Fläche fertiggestellt beziehungsweise in Betrieb genommen wurde. Wer falsche Angaben macht oder Veränderungen verschweigt, erfüllt den Tatbestand der Abgabenhinterziehung. Grundstückseigentümer müssen daher alle Veränderungen der Stadt melden.

Folgende Veränderungen können die Größe versiegelter Flächen erhöhen: Neubauten, Hausanbauten, Gartenlauben, Garagen, Carports oder ähnliche bauliche Änderungen. Ebenso Veränderungen bei Hofzufahrten, Terrassenflächen, Parkplätzen oder sonstigen befestigten Flächen, die ober- oder unterirdisch in öffentliche Abwasseranlagen (zum Beispiel Kanäle und Versickerungsbecken) entwässert werden.

Änderungen nehmen Alexandra Markieton und Kevin Hüttner vom Eigenbetrieb Stadtentwässerung unter Telefon 07351/51-646 beziehungsweise 07351/51-9107 oder per E-Mail an stadtentwaesserung@biberach-riss.de entgegen. Sie beantworten auch Fragen zum Thema.