18 neue Wohnungen in der Thüringenstraße geplant

Wo derzeit noch eine Physiotherapiepraxis untergebracht ist, soll bald neuer Wohnraum entstehen: Auf dem 1.817 Quadratmeter großen Grundstück in der Thüringenstraße 26 sind zwei jeweils dreigeschossige Gebäude mit neun Wohneinheiten und einer Tiefgarage in Richtung Astiallee geplant. Der Bauausschuss sprach sich einstimmig für das Vorhaben und die notwendigen Befreiungen vom Bebauungsplan aus.

Bild vergrößern: Rathaus Biberach
Rathaus Biberach

  

Das bestehende Gebäude zu erhalten beziehungsweise aufzustocken ist laut Vorhabenträger aufgrund des Bauzustands keine Option. Daher sollen zwei Flachdach-Neubauten realisiert werden. Stadtplanungsamtsleiter Roman Adler berichtete im Bauausschuss, dass ursprünglich ein viertes Staffelgeschoss angedacht war, dieses jedoch von der Verwaltung aus städtebaulichen Gründen abgelehnt wurde.

Das Maß der baulichen Nutzung des Grundstücks nimmt trotzdem zu. Um das Vorhaben im Bereich des Bebauungsplans „Köhlesrain II“ zu ermöglichen, sind Befreiungen erforderlich. Diese betreffen die Erhöhung der zulässigen Geschosszahl von zwei auf drei Vollgeschosse, die Erhöhung der Geschossflächenzahl von 0,7 auf 1,2 und die Wohnnutzung im Mischgebiet.

Das in diesem Bereich offiziell vorgesehene Mischgebiet habe sich nie tatsächlich entwickelt, sagte Roman Adler. „Die Ausgewogenheit zwischen Wohnen und Gewerbe ist bereits heute nicht mehr gegeben.“ Es sei auch nicht davon auszugehen, dass sich daran etwas ändert. „Wir sehen den Bedarf an Gewerbe hier schon länger nicht mehr.“

Möglich macht das Vorhaben der „Planungsturbo“. Ein Instrument, das der Bund im vergangenen Jahr eingeführt hat, um schneller neuen Wohnraum zu schaffen. Dafür können unter bestimmten Voraussetzungen Befreiungen von bestehenden Bebauungsplänen ermöglicht werden.

In der Nachbarschaft sind die zwei neuen Wohnhäuser nicht unumstritten. Bei der Beteiligung der Öffentlichkeit gingen mehrere kritische Stellungnahmen der angrenzenden Nachbaren ein. Diese bezogen sich unter anderem auf die Erhöhung um ein weiteres Vollgeschoss, die Verschattung des eigenen Wohngebäudes sowie eine Verkehrs- und Lärmbelastung durch die Tiefgarage. Für die Verwaltung keine Argumente, die dem Vorhaben grundsätzlich entgegenstehen. Die Gebäudehöhen seien städtebaulich verträglich, die gesetzlich erforderlichen Abstände würden eingehalten, die Wohnsituation der Nachbarn verschlechtere sich durch das dritte Geschoss nicht in einem unzumutbaren Maß. „Wir unterstützen das Vorhaben“, schlussfolgerte Adler.