Lärmaktionsplan

Die Stadt Biberach hat den Lärmaktionsplan im Jahr 2024 fortgeschrieben.
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Lärmaktionsplan - Kartenausschnitt

Lärm zählt zu den größten Umweltproblemen unserer Gesellschaft. Hierbei ist innerstädtisch der Straßenverkehr die bedeutendste Belastungsquelle. Ab einer gewissen Lärmintensität sind gesundheitliche Schäden die Folge, wobei Lärm häufig auch schon unter den Richtlinienwerten ein enormer Stressor ist. Um diesem entgegenzuwirken hat die EU 2002 die Umgebungslärmrichtlinie verabschiedet: Von den Städten soll ein Konzept festgelegt werden, um schädliche Auswirkungen und Belästigung durch Umgebungslärm zu verhindern, ihnen vorzubeugen oder sie zu mindern.

Folgende Maßnahmen sollen hierbei helfen:

  • Ermittlung der Belastung durch Umgebungslärm und Darstellung anhand von Lärmkarten
  • Information der Öffentlichkeit über Umgebungslärm und seine Auswirkungen
  • Aufstellung von Lärmaktionsplänen (LAP) mit dem Ziel, den Umgebungslärm so weit erforderlich zu verhindern

Das Konzept ist mindestens alle fünf Jahre zu verifizieren.

Die Stadt Biberach hat im Jahr 2021 den Lärmaktionsplan der 3. Stufe erstellt. . 2024 wurde der Lärmaktionsplan der 4. Stufe beschlossen. Die zehn Lärmschwerpunkte, also Bereiche, in denen eine besonders hohe Zahl von Anwohnerinnen und Anwohnern unter hohen Lärmimmissionen leidet, haben sich gegenüber der 3. Stufe nicht verändert.

Im Rahmen der Lärmaktionsplanung besitzt die Kommune einen gewissen Handlungsspielraum, um geeignete Maßnahmen zur Lärmminderung in Abwägung mit anderen Belangen, insbesondere denen des Verkehrs, zu beschließen und umzusetzen.

Im Lärmaktionsplan der 4. Stufe wurde insbesondere eine Ausweitung von Tempo 30 nachts im Kernstadtbereich und in Ringschnait beschlossen, sowie die Ausweitung von Tempo 30 ganztägig in der Riedlinger Straße. Der untenstehende Bericht enthält alle Grundlagen, Berechnungen und die daraus resultierenden Maßnahmen.

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