Sanierungsgebiet »Nördliche Innenstadt«
Im Juni 2024 wurde das Untersuchungsgebiet um weitere Bereiche innerhalb des Altstadtrings im nördlichen Bereich der Altstadt erweitert. Die vorbereitenden Untersuchungen (VU) wurden im Zeitraum von 2023 bis 2024 durchgeführt. Auf Grundlage der Ergebnisse der VU beschloss der Gemeinderat am 22. Mai 2025 die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets per Satzung. Mit der öffentlichen Bekanntmachung am 18. Juni 2025 wurde die Satzung rechtskräftig.
Eigentümer und Eigentümerinnen im Erneuerungsgebiet haben nun die Möglichkeit, Zuschüsse für Modernisierungs- und Ordnungsmaßnahmen beim Stadtplanungsamt zu beantragen.
Kenndaten
- Gebietsgröße: ca. 5,56 ha
- Förderrahmen: 3.166.667 €
- Durchführungszeitraum: 01.01.2023 – 30.04.2032
Ziele der Sanierung
- Schaffung eines nördlichen Stadteingangs
- Neuordnung nieder genutzter Flächen und Gebäude im Bereich der ehemaligen Feuerwehr
- Schaffung von bedarfsgerechtem, insbesondere seniorengerechtem Wohnraum,
- Gestaltung und Durchgrünung der öffentlichen Platz- und Erschließungsbereiche,
- Erhalt und die Sanierung der Wohnungen im Bestand
- Entflechtung eingeengter Lagen sowie die Entsiegelung der stark versiegelten Hofbereiche
- Ausbau des Wohnraumangebots
- Aufwertung des Standortes durch Schaffung von Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum
- Aufwertung der Grünbereiche
- Städtebauliche Neuordnung auf dem Areal des leerstehenden Kaufhauses „Steigerlager“
Unterlagen
- Abgrenzungsplan Sanierungsgebiet »Nördliche Innenstadt« (PDF, 356 kB)
- Zielkonzept Sanierungsgebiet »Nördliche Innenstadt« (PDF, 400 kB)
- Wissenswertes für Eigentümer und Eigentümerinnen im Sanierungsgebiet „Nördliche Innenstadt“ (PDF, 93 kB)
- Fördergrundsätze für private Erneuerungs- und Ordnungsmaßnahmen im Sanierungsgebiet „Nördliche Innenstadt“ (PDF, 105 kB)
- Antrag auf sanierungsrechtliche Genehmigung nach § 144 Absatz 1 und 2 Baugesetzbuch