Rechtskräftige Bebauungspläne

Bauleitpläne stellen die gewünschte städtebauliche Entwicklungsabsicht der Gemeinden und die daraus abgeleitete bauliche und sonstige Nutzung von Grundstücken dar.

Die Stadt Biberach hat für das Stadtgebiet und die Teilorte über 400 Bebauungspläne, Orts- und Straßenausbaupläne sowie vergleichbare Satzungen nach § 34/35 BauGB erlassen. Die ältesten Satzungen reichen bis in das 19. Jahrhundert zurück. Diese Satzungen enthalten rechtsverbindliche Festsetzungen für die Grundstückseigentümer und sind unabhängig davon einzuhalten, ob für Vorhaben eine Baugenehmigung erforderlich wird.

Alle Bebauungspläne und vergleichbaren Satzungen können bequem über das öffentliche Geodatenportal der Stadt Biberach eingesehen werden.