Planungsoffensive Wohnungsbau

Die Stadt Biberach wächst, Wohnbedarfe verändern sich. Im Sinne des Leitbildes „kompakte Stadt / Stadt der kurzen Wege“ soll zeitgemäßer Wohnraum möglichst flächensparend und umweltverträglich als Nachverdichtung gewachsener Quartiere entstehen. Oftmals scheitern Planungsideen aber an städtebaulich überholten Bebauungsplänen. Der Gemeinderat hat deshalb neue Leitlinien zu erweiterten Befreiungsmöglichkeiten beschlossen.

Die Stadt möchte Bauherren mit dem Ziel kurzfristiger Schaffung oder Anpassung von Wohnraum unterstützen und hierzu Genehmigungsprozesse beschleunigen. Hierzu eröffnet das Baugesetzbuch nunmehr weitergehende Befreiungsmöglichkeiten insbesondere von bestehenden Bebauungsplänen. Städtebaulich und nachbarschaftlich vertretbare Planungen können nun schneller ohne aufwendige Änderung von Bebauungsplänen ermöglicht werden. Der städtebauliche Beurteilungsmaßstab bleibt dabei jedoch gleich, nachbarliche Belange sollen hinreichend berücksichtigt werden. Übergeordnetes Recht ist weiterhin einzuhalten.

Voraussetzung für die Nutzung der Biberacher Planungsoffensive ist der Wunsch innerhalb von 2 Jahren Wohnraum neu zu schaffen oder bestehenden Wohnraum an aktuelle Anforderungen wie den demographischen Wandel anzupassen.

Da eine umfassende städtebauliche Prüfung erforderlich wird und im Regelfall ein Zustimmungsvertrag mit der Stadt abzuschließen sein wird, ist eine frühzeitige Abstimmung mit dem Stadtplanungsamt unumgänglich. Jedes Vorhaben wird einer ergebnisoffenen Einzelfallprüfung unterzogen, notwendige Auflagen ermittelt. In besonderen Fällen wird eine Öffentlichkeits- und Gremienbeteiligung erforderlich. Eine Befreiung von jüngeren Bebauungsplänen ist aus Gründen des Vertrauensschutzes nicht möglich.

Die vom Gemeinderat beschlossenen Leitlinien bilden die verbindliche Grundlage des Verwaltungshandelns. Es wird daher empfohlen, vor der Kontaktaufnahme die eigenen Planungsabsichten mit den die Leitlinien sorgsam abzugleichen.