Jarekstraße 7 und 9 - Entscheidung über die Zustimmung der Gemeinde nach § 36a BauGB zu Befreiungen

Der Vorhabenträger beabsichtigt, die auf den Grundstücken Jarekstraße 7 und 9 entlang der Gaisentalstraße bestehenden Gebäude aufzustocken, die beiden Punkthäuser zu sanieren und anstelle der bisherigen Büronutzung dort 30 Wohneinheiten einzurichten.

Bauvorhaben Jarekstraße 7 und 9 - Symbolbild

 

Für die Genehmigung des Bauvorhabens sind Befreiungen von den Grundzügen des Bebauungsplanes „Ob dem Ziegelhaus“ nach § 31 Absatz 3/§ 246e Baugesetzbuch erforderlich:

  • Befreiung von der Art der baulichen Nutzung
  • Befreiung für die Überschreitung der Geschossflächenzahl

Voraussetzung für die Möglichkeit einer Befreiung von den Grundzügen der Planung ist die Zustimmung der Gemeinde nach § 36a BauGB. Gemäß den Leitlinien der Stadt Biberach ist für ein solches Bauvorhaben vor der Entscheidung eine Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit vorgesehen.

Im Zeitraum 25.10.2026 – 08.11.2026 können zu den vorgenannten Befreiungen Stellungnahmen abgegeben werden. Diese sind elektronisch an die E-Mail-Adresse bauleitplanverfahren@biberach-riss.de zu übermitteln. Alternativ können Stellungnahmen auch schriftlich beim Stadtplanungsamt, Museumstraße 2, eingereicht werden.

Hinweis: Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Artikels 6 Absatz 1 Buchstabe e) der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 36a BauGB. 

Unterlagen

20.10.2026