Jarekstraße 7 und 9 - Entscheidung über die Zustimmung der Gemeinde nach § 36a BauGB zu Befreiungen
Der Vorhabenträger beabsichtigt, die auf den Grundstücken Jarekstraße 7 und 9 entlang der Gaisentalstraße bestehenden Gebäude aufzustocken, die beiden Punkthäuser zu sanieren und anstelle der bisherigen Büronutzung dort 30 Wohneinheiten einzurichten.
Für die Genehmigung des Bauvorhabens sind Befreiungen von den Grundzügen des Bebauungsplanes „Ob dem Ziegelhaus“ nach § 31 Absatz 3/§ 246e Baugesetzbuch erforderlich:
- Befreiung von der Art der baulichen Nutzung
- Befreiung für die Überschreitung der Geschossflächenzahl
Voraussetzung für die Möglichkeit einer Befreiung von den Grundzügen der Planung ist die Zustimmung der Gemeinde nach § 36a BauGB. Gemäß den Leitlinien der Stadt Biberach ist für ein solches Bauvorhaben vor der Entscheidung eine Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit vorgesehen.
Im Zeitraum 25.10.2026 – 08.11.2026 können zu den vorgenannten Befreiungen Stellungnahmen abgegeben werden. Diese sind elektronisch an die E-Mail-Adresse bauleitplanverfahren@biberach-riss.de zu übermitteln. Alternativ können Stellungnahmen auch schriftlich beim Stadtplanungsamt, Museumstraße 2, eingereicht werden.
Hinweis: Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Artikels 6 Absatz 1 Buchstabe e) der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 36a BauGB.