Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften „Zeppelinring Ost“ – erneute Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 4a Abs. 3 Satz 1 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB
Der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften dienen der Innenentwicklung und werden daher im sogenannten beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt. Der Planentwurf wurde nach der Offenlage nochmals geändert, weshalb eine erneute Offenlage erforderlich ist.
Die Änderungen im Einzelnen:
- Geringfügige Änderung der Fläche für Versorgungsanlagen und Erläuterung im textlichen Teil
- Erhöhung der Gebäudehöhe auf dem Flurstück 1286/3 für den II-geschossigen Bereich
- Erhöhung der Geschosszahl von III auf IV für den vorderen Bereich auf dem Flurstück 1286/4
- Weitere Bäume im Einmündungsbereich Zeppelinring zur Breslaustraße
Die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit findet im Zeitraum vom 31.08.2026 bis 14.09.2026 (je einschließlich) statt. Stellungnahmen können nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden. Diese sind in den Planunterlagen rot gekennzeichnet.
Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist an die E-Mail-Adresse bauleitplanverfahren@biberach-riss.de übersandt werden oder auf anderem Weg (zum Beispiel schriftlich oder mündlich zur Niederschrift).