Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften „Zeppelinring Ost“ – Beteiligung der Öffentlich-keit nach § 3 Abs. 2 BauGB

Der Gemeinderat hat am 30.04.2026 den Aufstellungsbeschluss gefasst und die Satzungsentwürfe gebilligt. Der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften dienen der Innenentwicklung und werden daher im sogenannten beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt.

Symbolbild Bebauungsplan „Zeppelinring Ost“
Symbolbild Bebauungsplan „Zeppelinring Ost“

 

Für das Plangebiet bestehen derzeit eine Vielzahl von Ortsbau- und Bebauungsplänen, die teils nur für wenige Grundstücke gelten. Daher soll das Planungsrecht vereinheitlicht und in dem neuen Planwerk „Zeppelinring Ost“ gebündelt werden.

Die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB findet im Zeitraum vom 06.07.2026 bis 07.08.2026 (je einschließlich) statt.

Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist an die E-Mail-Adresse bauleitplanverfahren@biberach-riss.de übersandt werden oder auf anderem Weg (zum Beispiel schriftlich oder mündlich zur Niederschrift). 

Unterlagen

04.07.2026