Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften „Zeppelinring Ost“ – Beteiligung der Öffentlich-keit nach § 3 Abs. 2 BauGB
Der Gemeinderat hat am 30.04.2026 den Aufstellungsbeschluss gefasst und die Satzungsentwürfe gebilligt. Der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften dienen der Innenentwicklung und werden daher im sogenannten beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt.
Für das Plangebiet bestehen derzeit eine Vielzahl von Ortsbau- und Bebauungsplänen, die teils nur für wenige Grundstücke gelten. Daher soll das Planungsrecht vereinheitlicht und in dem neuen Planwerk „Zeppelinring Ost“ gebündelt werden.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB findet im Zeitraum vom 06.07.2026 bis 07.08.2026 (je einschließlich) statt.
Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist an die E-Mail-Adresse bauleitplanverfahren@biberach-riss.de übersandt werden oder auf anderem Weg (zum Beispiel schriftlich oder mündlich zur Niederschrift).
Unterlagen
- Anlage 1 - Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften „Zeppelinring Ost“- Entwurf (PDF, 1.4 MB)
- Anlage 2 - Begründung „Zeppelinring Ost“ (PDF, 106 kB)
- Anlage 3 - Schallgutachten „Zeppelinring Ost“ (PDF, 7.8 MB)
- Anlage 4 - Vergleich der Festsetzungen „Zeppelinring Ost“ (PDF, 195 kB)
- Anlage 5.1 - Ortsbauplan „Pflugwiesen“ (1955) (PDF, 765 kB)
- Anlage 5.2 - Bebauungsplan „Zeppelinring Ost II (1991) (PDF, 3.5 MB)
- Anlage 5.3 – Bebauungsplan „Zeppelinring Ost I / Parkhaus“ (2003) (PDF, 2 MB)
- Anlage 5.4 – Bebauungsplan „Zeppelinring Ost III“ (2013) (PDF, 634 kB)
- Anlage 5.5 – Bebauungsplan „Zeppelinring Ost IV“ (2015) (PDF, 985 kB)