Kommunaler Bildungsplan der Stadt Biberach - Förderrichtlinien

Projektförderung beantragen

Sie haben eine innovative Idee, die Biberachs Bildungslandschaft bereichert und zum Kommunalen Bildungsplan passt? Die Stadt Biberach unterstützt vielversprechende Projekte mit jährlich insgesamt 25.000 €. Ziel ist es, die Zusammenarbeit zwischen Kindetageseinrichtungen, Schulen, Kultur- und Bildungseinrichtungen, Künstlern oder Kirchengemeinschaften durch Projektzuschüsse zu fördern.

Was wird gefördert?

Wir fördern Projekte, die nachhaltige Effekte erzielen und in folgenden Bereichen wirken:

  • Integration von Menschen mit Migrationshintergrund
  • Prävention von Gewalt und Drogen
  • Verbesserung der Sprachfähigkeit
  • Förderung von Kreativität, Motorik und Bewegungserziehung
  • Kulturelle Bildung und Ökologie
  • Besondere Schulungsprogramme für Eltern
  • Besondere Veranstaltungen, die über den üblichen Bildungsalltag hinausgehen.

Nachhaltigkeit als Förderkriterium

Für uns ist Nachhaltigkeit ein zentrales Förderkriterium. Wir suchen Projekte, die über ihre reine Laufzeit hinaus eine langfristige Wirkung erzielen. Dies kann bedeuten, dass sie

  • neue Strukturen schaffen oder bestehende stärken.
  • Wissen und Fähigkeiten vermitteln, die dauerhaft nutzbar sind.
  • das Engagement der Beteiligten auch nach Projektende fördern.
  • positive Entwicklungen in der Bildungslandschaft von Biberach anstoßen und verstetigen.
  • durch eine sorgfältige Dokumentation und Reflexion des Projektablaufs wertvolle Erkenntnisse für zukünftige Projekte liefern.

Anforderungen an die Projektdauer

Ihr Projekt sollte idealerweise über mindestens ein halbes (Schul-)Jahr laufen, das heißt, es umfasst mindestens 18 Stunden oder neun Doppelstunden. Diese können wöchentlich oder 14-tägig angeboten werden. Auch die Zusammenfassung mehrerer Stunden an einem Stück (z.B. vier Stunden an einem Samstag) ist möglich, solange die Gesamtsumme der Stunden erreicht wird. Einzelprojekte mit weniger als 18 Stunden sind nur förderfähig, wenn Sie bereits bei der Antragstellung zusichern, dass in den beiden Folgejahren vergleichbare Projekte stattfinden werden.

Wer kann Fördermittel beantragen

Antragsberechtigt sind Träger von Kindertageseinrichtungen, Schulen und anderen Bildungseinrichtungen, sowie Vereine, städtische Kultur- und Bildungseinrichtungen, Künstlerinnen und Künstler, Religionsgemeinschaften oder andere Organisationen, die im Bereich Bildung und Kultur in Biberach aktiv sind. Der Antrag kann entweder von der Hauptorganisation (dem Träger) oder einem beteiligten Projektpartner gestellt werden.

Mögliche Projektpartner

Um die Ziele des Kommunalen Bildungsplans zu erreichen, ist die Kooperation ein zentraler Aspekt. Als Projektpartner kommen alle seriösen, zuverlässigen, pädagogisch wertvollen und kindgerechten Anbieter infrage, die zu Ihrer Projektidee passen. Dazu gehören zum Beispiel:

  • Andere Kindertageseinrichtungen oder Schulen
  • Städtische Kultureinrichtungen (wie die Musikschule, Volkshochschule, das Museum, das Kulturamt und die Stadtbücherei)
  • Vereine (wie TG, JAKT, JUKS)
  • Hochschule
  • Künstlerinnen und Künstler
  • Kirchen und Religionsgemeinschaften

Eine detaillierte Übersicht finden Sie auf den Seiten 24 bis 39 des Kommunalen Bildungsplans.

So reichen Sie Ihren Antrag ein:

  1. Die richtige Idee und den passenden Partner finden: Entwickeln Sie Ihre Projektidee und suchen Sie sich einen geeigneten Kooperationspartner.
  2. Projektplanung konkretisieren: Vereinbaren Sie mit Ihrem Projektpartner, was genau an welchen Tagen stattfinden soll, wie viele Stunden das Projekt umfasst, auf welches Konto der Zuschuss überwiesen werden soll, welche Personen für die Durchführung verantwortlich sind und wie Vertretungen (z.B. bei Krankheit) geregelt sind.
  3. Online-Antrag: Nutzen Sie unser Online-Antragsformular.


     
  4. Inhalt des Antrags:
    • Genaue Beschreibung des Projekts und dessen Zielrichtung: Ist es ein Projekt, das z. B. Bewegung und Motorik fördert? Oder die Lese- und Sprachfähigkeit? Oder die Kreativität?
    • Geplante Stundenzahl für das Projekt.
    • Hinweis, ob am Ende des Projekts eine öffentliche Präsentation vorgesehen ist.
    • Kosten- und Finanzierungsplan: Eine Übersicht über erwartete Einnahmen (z. B. Teilnehmer- bzw. Elternbeiträge, Spenden, Eintrittserlöse bei öffentlichen Aufführungen) und geschätzte Ausgaben (z. B. für Künstlerhonorare, Materialkosten). Bei einem erwarteten Fehlbetrag kann ein Zuschuss aus den Mitteln des Kommunalen Bildungsplans beantragt werden.

Wie viel Geld gibt es? (Fördermittel)

Für projektbezogene Personal- und Sachausgaben sowie Fremdleistungen (z.B. für Künstler/innen oder Referenten/innen) können maximal 3.000 € beantragt werden.

Was wird nicht gefördert (Nicht zuwendungsfähige Kosten)

Nicht zuwendungsfähig sind Raumkosten sowie fortlaufende Dienstleistungen, die zum gewöhnlichen Betrieb der Einrichtung gehören oder bereits durch bestehende Kooperationen mit städtischen Einrichtungen abgedeckt sind.

Fristen beachten:

Anträge müssen bis zum 31. März eines jeden Jahres vorliegen. Diese Deadline gilt für Projekte, die im Zeitraum von September des jeweiligen Jahres bis August des darauffolgenden Jahres stattfinden.

Nach dem Projekt – Projektbericht und Verwendungsnachweis:

Der Projektbericht sollte mindestens eine Seite umfassen und kann gerne durch Fotos, Presseberichte oder Programmhefte ergänzt werden. Für den Verwendungsnachweis benötigen wir eine Aufstellung der tatsächlich erzielten Einnahmen (einschließlich des Zuschusses) und der getätigten Ausgaben. Bitte bewahren Sie alle Belege (Quittungen, Kassenzettel etc.) für mögliche Rückfragen auf.