Gestaltungsbeirat
Der Gestaltungsbeirat ist ein ständiges vom Gemeinderat bestelltes Gutachter-Gremium. Er berät die Verwaltung unabhängig zu städtebaulichen und baukünstlerischen Projekten, die für die Erhaltung und Gestaltung des Biberacher Stadtbildes von erheblichem Einfluss sind. Um eine hohe Qualität zu gewährleisten muss zukunftsweisend, funktional und ästhetisch geplant und gebaut werden.
Das Gremium tagt sowohl in öffentlichen als auch in nichtöffentlichen Sitzungen. Die Sitzungen finden vierteljährlich statt.
Der Gestaltungsbeirat steht den Bauherren und Architekten beratend zur Seite und wird bei städtebaulich relevanten Projekten frühzeitig beteiligt. Dies soll als Mehrwert für Architekten, Bauherren und Bauverwaltung verstanden werden. Durch die öffentliche Beratung wird die Transparenz des Planungsprozesses und die Bürgerakzeptanz der einzelnen Bauvorhaben gesteigert und der lokalen Dialog über die Baukultur gefördert.
Aufgaben
Im Gestaltungsbeirat werden in einem möglichst frühen Planungsstadium folgende Vorhaben behandelt:
- Einzelbauvorhaben, die wegen ihrer Standorte, ihres Umfeldes, ihrer Nutzung oder ihrer Größe oder wegen sonstiger Belange von herausragender stadtgestalterischer Bedeutung sind
- städtebauliche Planungsprojekte von hoher Relevanz für die Stadtgestaltung
- besonders zu gestaltende Situationen, Stadträume und Grünanlagen sowie wichtige Wegebeziehungen, wie Einkaufszonen und größere Verkehrsberuhigungsmaßnahmen
- Verkehrsbauten von großer Bedeutung, wie z.B. Brücken
- sonstige stadtgestalterisch relevante Maßnahmen
Ablauf
Die im Gestaltungsbeirat zu behandelnden Projekte können von der Verwaltung, Gemeinde oder von Bauherren und Architekten vorgeschlagen werden.
Die einzelnen Vorhaben werden je nach Projektstand nichtöffentlich oder direkt öffentlich beraten. Dabei stellen die Bauherren oder die beauftragten Planerinnen und Planer ihr Projekt zunächst den Beiratsmitgliedern vor, bevor gemeinsam über dessen Qualitäten und Entwicklungsmöglichkeiten beraten wird. Im Anschluss spricht der Beirat mehrheitlich eine entsprechende Empfehlung aus, die im Anschluss als schriftliche Stellungnahme festgehalten wird.
Zusammensetzung
Der Beirat setzt sich aus vier stimmberechtigten Mitgliedern zusammen.
Sie werden von der Bauverwaltung vorgeschlagen und vom Gemeinderat berufen. Sie müssen Städteplaner oder Architekt sein.
Mitglieder im Gestaltungsbeirat
Sitzungen des Gestaltungsbeirates
Die Sitzungen finden in der Regel im Großen Saal des Gemeindezentrums St. Martin am Kirchplatz 3-4 statt. Ausnahmen werden bekannt gegeben.Falls keine Projekte zur Beratung vorliegen, entfällt die Sitzung des Gestaltungsbeirates.
Die Sitzungstermine werden auch über die Presse bekannt gegeben und sind im Ratsinformationssystem der Stadt Biberach einsehbar.
Protokolle
Der Gestaltungsbeirat hat in seiner Sitzung am 29. September 2011 empfohlen, das von ihm verfasste Protokoll nicht zu veröffentlichen.
Die Empfehlungen dienen ausschließlich dem jeweiligen Bauherren und Architekt für die weitere Projektbearbeitung. Sie sind Bestandteil des Baugenehmigungsverfahrens und damit nicht öffentlich.
Um trotzdem eine größtmögliche Transparenz und Informationen über die Sitzungen des Gestaltungsbeirates zu erreichen, werden die wesentlichen Ergebnisse zusammengefasst und veröffentlicht. Diese können im Ratsinformationssystem bei der jeweiligen Sitzung eingesehen werden.