Flächennutzungsplan

Der Flächennutzungsplan der Verwaltungsgemeinschaft Biberach ist als vorbereitender Bauleitplan das zentrale kommunale Planungsinstrument zur Steuerung der langfristigen Siedlungsentwicklung im Verwaltungsraum.

Flächennutzungsplan 2035 - Titelgrafik
Flächennutzungsplan 2035 - Titelgrafik

Die Verwaltungs­gemeinschaft Biberach wurde im Rahmen der Gemeinde­reform in den 70er-Jahren gebildet. Sie setzt sich zusammen aus der Stadt Biberach und den Gemeinden Attenweiler, Eberhardzell, Hochdorf, Maselheim, Mittelbiberach, Ummendorf und Warthausen. Mit einer Größe von 300 km² ist die Verwaltungs­gemeinschaft Biberach die Drittgrößte in Baden-Württemberg.

Die Aufstellung des Flächen­nutzungs­plans wurde der Stadt Biberach übertragen. Beschlussorgan ist der Gemeinsame Ausschuss der Verwaltungs­gemeinschaft.

Die Aufgabe des Flächennutzungsplanes (FNP) besteht darin,

  • eine geordnete städtebauliche Entwicklung und eine dem Allgemeinwohl entsprechende sozialgerechte Bodennutzung zu gewährleisten,
  • teilweise konkurrierende Flächenansprüche zu koordinieren und
  • damit einen wesentlichen Beitrag für eine menschenwürdige Umwelt zu leisten.

Der FNP stellt für den gesamten Verwaltungsraum die zukünftige Art der Bodennutzung, die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergibt, bis zu einem festgelegten Zieljahr in ihren Grundzügen dar.

Der FNP entfaltet in der Regel keine Rechtsverbindlichkeit gegenüber Privatpersonen, ebenso besteht kein Anspruch auf Umsetzung der Planinhalte. Der FNP hat jedoch eine selbstbindende Wirkung für die Gemeinden der Verwaltungsgemeinschaft sowie für die Träger öffentlicher Belange, soweit diese bei der Planaufstellung beteiligt waren und der Planung nicht widersprochen haben. 

Flächennutzungsplan 2035 - 2. Änderung

Um auf Anforderungen der Verwaltungsgemeinden besser reagieren zu können, wurde beschlossen, den Flächennutzungsplan jährlich zu ändern. Dafür ist jeweils ein gesondertes Verfahren durchzuführen.

Das Verfahren für die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes 2035 wurde zwischenzeitlich abgeschlossen. Das Regierungspräsidium Tübingen hat die 2. Änderung des Flächennutzungsplans 2035 mit Verfügung vom 26.02.2026 nach § 6 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) genehmigt. Der Flächennutzungsplan 2035 - 2. Änderung ist ab dem 28.03.2026 wirksam.

Flächennutzungsplan 2035 - 1. Änderung

Um auf Anforderungen der Verwaltungsgemeinden besser reagieren zu können, wurde beschlossen, den Flächennutzungsplan jährlich zu ändern. Dafür ist jeweils ein gesondertes Verfahren durchzuführen.

Das Verfahren für die 1. Änderung des Flächennutzungsplanes 2035 wurde zwischenzeitlich abgeschlossen. Das Regierungspräsidium Tübingen hat die 1. Änderung des Flächennutzungsplans 2035 mit Verfügung vom 29.04.2025 nach § 6 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) genehmigt. Der Flächennutzungsplan 2035 - 1. Änderung ist seit dem 24.05.2025 wirksam.

Flächennutzungsplan 2035