Katzenschutzverordnung: Für mehr Tierschutz und weniger Fundkatzen

Kastration, Kennzeichnung, Registrierung: Diese drei Kernpunkte umfasst die Katzenschutzverordnung, die der Biberacher Gemeinderat vergangene Woche beschlossen hat. Sie gilt ab 1. Mai und soll dafür sorgen, dass die Population von Straßenkatzen, die häufig von unkastrierten Hauskatzen abstammen, langfristig eingedämmt wird.

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Rathaus Biberach

  

Sechs Kommunen im Landkreis Biberach haben bislang eine Katzenschutzverordnung erlassen. Ein Beispiel, dem nun auch die Stadt Biberach folgt. Angestoßen hatte dies die CDU-Gemeinderatsfraktion. Sie hatte beantragt, den Erlass einer solchen Verordnung zu überprüfen. Im Antrag wurde auf die immer stärkere Belastung des Tierschutzvereins im Landkreis Biberach durch die starke Vermehrung von Freigängerkatzen hingewiesen. Die Plätze im Tierheim würden dadurch über Gebühr in Anspruch genommen. „Außerdem sind die Katzen selbst oft in einem erbarmungswürdigen Zustand, der jedem Tierschutz widerspricht“, so die CDU.

Ordnungsamtsleiterin Anna Kleine-Beek unterstrich im Gemeinderat das Problem mit herrenlosen Katzen. Diese seien weder geimpft noch kastriert, zudem vielfach krank und unterernährt. Die Zahl der Fundkatzen hat sich von 2020 bis 2024 landkreisweit verdoppelt.

Auch für das Stadtgebiet Biberach verzeichnet das Tierheim des Landkreises einen stetigen Anstieg. 2021 wurden noch knapp 40 Fundkatzen aufgenommen, 2025 waren es bereits mehr als 60. „Es gibt immer mehr Freigängerkatzen“, sagte Kleine-Beek. Auch die hohe Fortpflanzungsrate trage dazu bei, dass sich die Situation weiter verschärfe. Die Ordnungsamtsleiterin richtete einen ausdrücklichen Dank an das Tierheim und den Tierschutzverein im Landkreis Biberach für die „wertvolle Unterstützung“. Das Tierheim spreche sich angesichts der angespannten Situation ebenfalls für den Erlass einer Katzenschutzverordnung aus.

Diese sieht drei wesentliche Punkte für freilaufende Hauskatzen vor: Kennzeichnen, Registrieren und Kastrieren. Das Kennzeichnen der Katze muss mittels Mikrochip oder Tätowierung eindeutig und dauerhaft sein. Die Kennnummer des Chips beziehungsweise das Tattookürzel müssen wiederum in einem Register wie Tasso oder Findefix zusammen mit den Halterdaten eingetragen werden. „So können Tierschutzorganisationen schneller agieren“, erklärte Kleine-Beek. Gekennzeichnete und registrierte Tiere könnten das Tierheim schneller wieder verlassen.

Durch die Verordnung soll die Population mittel- bis langfristig eingedämmt werden und die Anzahl der Fundtiere zurückgehen. Weitere Ziele sind ein besserer Gesundheitszustand der Tiere, weniger übertragbare Krankheiten, weniger Verletzungen und weniger Unfälle.

Der Stadtverwaltung entstehen durch die Satzung keine zusätzlichen Kosten. Kosten, die im Bereich der Fundkatzen anfallen, übernimmt das Tierheim – allerdings hatte der Gemeinderat erst im vergangenen Jahr die Fundtierpauschale aufgrund der steigenden Fallzahlen erhöht. Für Halter von Freigängerkatzen fallen einmalige Kosten für Kastration und Kennzeichnung in Höhe von etwa 100 bis 200 Euro an.

Die Katzenschutzverordnung tritt zum 1. Mai in Kraft. Damit haben Halter von Freigängerkatzen, die die Voraussetzungen der Verordnung nicht erfüllen, ausreichend Zeit, einen Termin beim Tierarzt zu vereinbaren. 

Fragen zum Thema beantwortet der Tierschutzverein unter Telefon 07351/506700 oder E-Mail an mail@tierschutzverein-biberach.de.