Katzenschutz-Verordnung steht zum Beschluss an

Der Tierschutz für Katzen soll in Biberach mit einer Katzenschutzverordnung gestärkt werden. Kern der Verordnung ist es, dass Halterinnen und Halter freilaufender Katzen diese künftig kennzeichnen, registrieren und kastrieren. So soll die Population von Straßenkatzen, die häufig von unkastrierten Hauskatzen abstammen, langfristig eingedämmt werden. Am 5. März berät der Gemeinderat das Thema.

Deutschlandweit gibt es immer mehr herrenlose Katzen. Diese sind weder geimpft noch kastriert, vielfach krank oder unterernährt. Aufgrund ihrer hohen Fortpflanzungsrate verschärft sich diese Problematik stetig. Tierschutzvereine, bei denen Fundtiere anlanden, kommen an ihre Grenzen, sowohl personell als auch was Aufnahmekapazitäten betrifft. Um Katzenpopulationen einzudämmen, haben sich vielerorts Katzenschutzverordnungen bewährt. Auch im Kreis Biberach haben mittlerweile sechs Kommunen entsprechend reagiert, Biberach könnte die nächste sein. Auslöser war ein Antrag der CDU-Fraktion, eine entsprechende Verordnung zu überprüfen.

Straßenkatzen stammen von freilaufenden, unkastrierten Hauskatzen ab. Hier setzt die Katzenschutzverordnung an. Mit einem Dreiklang aus Kennzeichnen, Registrieren und Kastrieren soll die Population mittel- bis langfristig eingedämmt werden. Dies gilt für Katzen beiderlei Geschlechts. Das Kennzeichnen der Katze muss eindeutig und dauerhaft sein; es erfolgt mittels Mikrochip oder Tätowierung. Dazuhin sollten Name und Anschrift der Katzenhalter in eines der kostenfreie Haustierregister (Tasso e.V. oder Findefix) eingetragen werden. Durch das Kennzeichnen und Registrieren erhöhen sich auch die Chancen, verloren gegangene Tiere wieder aufzufinden.

Sofern der Gemeinderat am Donnerstag, 5. März, der Katzenschutzverordnung zustimmt, werden Halterinnen und Halter von Freigängern verpflichtet, ihre Tiere, die nicht weniger als fünf Monate alt sind, von einem Tierarzt kastrieren zu lassen. Die Verordnung soll ab 1. Mai gelten, damit Betroffene noch ausreichend Zeit haben, die Kastration in die Wege zu leiten.

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