Benutzung der Straßenfläche beim Bauen beantragen
Allgemeine Informationen
Auf dem Baugrundstück ist möglicherweise nicht genug Platz. Dann können Sie darauf angewiesen sein, vorübergehend eine öffentliche Verkehrsfläche zu benutzen. Beispiele sind
- das Einrichten einer Baustelle,
- die Lagerung von Baumaterialien oder
- das Aufstellen eines Gerüstes.
Da die Straßenverkehrs-Ordnung ein Verbot von Hindernissen auf der Straße vorsieht, benötigen Sie für diese Fälle eine Ausnahmegenehmigung. Die zuständigen Stellen können solche Ausnahmen in Einzelfällen genehmigen.
Es gibt Arbeiten, die sich auf den Straßenverkehr auswirken. Vor ihrem Beginn müssen Sie von der zuständigen Behörde bestimmte Anordnungen einholen. Diese Anordnungen kann auch das Unternehmen einholen, das Sie mit den Bauarbeiten beauftragt haben.
Beispielsweise:
- In welcher Weise muss die öffentliche Fläche abgesperrt und gekennzeichnet werden?
- Muss der Verkehr - auch bei teilweiser Straßensperrung - beschränkt, umgeleitet oder besonders geregelt werden und wie ist dies durchzuführen?
- Müssen gesperrte Straßen und Umleitungen gekennzeichnet werden und wenn ja, wie hat dies zu geschehen?
Befolgen Sie die Anordnungen der Behörde. Gegebenenfalls müssen Baulampen, Blinklichter oder Ähnliches installiert werden. Die Behörde kann die Aufstellung einer Ampelanlage verlangen.
Voraussetzungen
Sie benötigen für die genannten Fälle eine Ausnahmegenehmigung.
Verfahrensablauf
Stellen Sie den Antrag zur Benutzung der öffentlichen Verkehrsfläche spätestens zwei Wochen vor Beginn der geplanten Maßnahme. Das können Sie schriftlich oder persönlich bei der zuständigen Behörde tun.
Fristen
Der Antrag muss spätestens zwei Wochen vor Beginn der Arbeiten bei der zuständigen Behörde vorliegen.
Erforderliche Unterlagen
keine
Kosten
Gebührenrahmen gemäß GebOSt 10,20 Euro bis zu 767,00 Euro.
Je nach Gebührensatzung und Aufwand der zuständigen Behörde.
Sie berücksichtigen unter anderem:
- Art und Ausmaß der Einwirkung auf die Straße
- das wirtschaftliche Interesse der Antragstellerin oder des Antragstellers
- Dauer der Einschränkung der Straßenraumes
Zusätzlich können Sondernutzungsgebühren für Gerüst, Kran, Container, etc. gemäß der Sondernutzungssatzung der Stadt Biberach abgerechnet werden.
Hinweise
Weitere erforderliche Unterlagen:
- Vollständiger Antrag
- Dazu gehören auch notwendige weitere Unterlagen wie zum Beispiel Verkehrszeichenplan, Lageplan, Fotos oder Skizzen, die Sie auf Verlangen der genehmigenden Behörde vorlegen müssen.
- RSA Qualifikationsnachweis nach MVAS 99
RSA steht für Richtlinien für die verkehrsrechtliche Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen.
Jede Person, die Verkehrssicherungsmaßnahmen durchführt, muss über eine Qualifikation gemäß dem Merkplatt MVAS 99 verfügen.
Rechtsbehelf
Widerspruch
Rechtsgrundlage
Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
- § 46 Ausnahmegenehmigungen, Erlaubnisse und Bewohnerparkausweise
- § 45 Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO)
Freigabevermerk
31.07.2025 Verkehrsministerium Baden-Württemberg