Ausnahmegenehmigung Parkerlaubnis, Parkerleichterungen für Betriebe (zum Beispiel Handwerkerparkausweis)

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Allgemeine Informationen

Mit einer Ausnahmegenehmigung Parkerlaubnis, Parkerleichterung (zum Beispiel für Werkstattwagen eines Handwerkbetriebes) können Sie Fahrzeuge Ihres Betriebes für die Dauer des Arbeitseinsatzes in bestimmten Bereichen parken.

Voraussetzungen

Die Voraussetzungen sind von Kommune zu Kommune unterschiedlich.

Verfahrensablauf

Sie können den Antrag persönlich oder elektronisch stellen, ihn faxen oder mit der Post schicken.

Fristen

keine

Erforderliche Unterlagen

  • Kopie der Handwerkskarte oder Kopie der Gewerbeanmeldung
  • Kopie des Fahrzeugscheins

Gegebenenfalls weitere Unterlagen. Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Stelle.

Kosten

  • Tageskarte 3,00 Euro, im 10-er Block 20,00 Euro
  • Wochenkarte 12,00 Euro, im 10-er Block 100,00 Euro
  • Jahreskarte 150,00 Euro

Vertiefende Informationen

Die Originalgenehmigung gilt jeweils nur für das genutzte Fahrzeug und muss gut sichtbar im Fahrzeug ausgelegt werden.

Hinweise

Voraussetzungen:

  • Beim Fahrzeug handelt es sich um Werkstatt- und Servicefahrzeug.

Verfahrensablauf:

  • Die Jahresgenehmigung zum Parken für Handwerker muss schriftlich durch ein Antragsformular erfolgen. Die Tages- und Wochenkarten können formlos per E-Mail oder während der Öffnungszeigen persönlich abgeholt werden.

Die Regelungen der Straßenverkehrs-Ordnung werden durch die Ausnahmegenehmigung nicht außer Kraft gesetzt.

Rechtsgrundlage

Rechtsbehelf

Widerspruch

Freigabevermerk

24.06.2025 Verkehrsministerium Baden-Württemberg