Ausnahmegenehmigung Parkerlaubnis, Parkerleichterungen für Betriebe (zum Beispiel Handwerkerparkausweis)
Allgemeine Informationen
Mit einer Ausnahmegenehmigung Parkerlaubnis, Parkerleichterung (zum Beispiel für Werkstattwagen eines Handwerkbetriebes) können Sie Fahrzeuge Ihres Betriebes für die Dauer des Arbeitseinsatzes in bestimmten Bereichen parken.
Voraussetzungen
Die Voraussetzungen sind von Kommune zu Kommune unterschiedlich.
Verfahrensablauf
Sie können den Antrag persönlich oder elektronisch stellen, ihn faxen oder mit der Post schicken.
Fristen
keine
Erforderliche Unterlagen
- Kopie der Handwerkskarte oder Kopie der Gewerbeanmeldung
- Kopie des Fahrzeugscheins
Gegebenenfalls weitere Unterlagen. Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Stelle.
Kosten
- Tageskarte 3,00 Euro, im 10-er Block 20,00 Euro
- Wochenkarte 12,00 Euro, im 10-er Block 100,00 Euro
- Jahreskarte 150,00 Euro
Vertiefende Informationen
Die Originalgenehmigung gilt jeweils nur für das genutzte Fahrzeug und muss gut sichtbar im Fahrzeug ausgelegt werden.
Hinweise
Voraussetzungen:
- Beim Fahrzeug handelt es sich um Werkstatt- und Servicefahrzeug.
Verfahrensablauf:
- Die Jahresgenehmigung zum Parken für Handwerker muss schriftlich durch ein Antragsformular erfolgen. Die Tages- und Wochenkarten können formlos per E-Mail oder während der Öffnungszeigen persönlich abgeholt werden.
Die Regelungen der Straßenverkehrs-Ordnung werden durch die Ausnahmegenehmigung nicht außer Kraft gesetzt.
Rechtsgrundlage
Straßenverkehrs-Ordnung (StVO):
- § 46 Ausnahmegenehmigungen, Erlaubnisse und Bewohnerparkausweise
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO)
Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt):
- Gebühren-Nummer 264
Rechtsbehelf
Widerspruch
Freigabevermerk
24.06.2025 Verkehrsministerium Baden-Württemberg