E-Scooter

Seit dem 22. August 2024 konnten Bürgerinnen und Bürger in Biberach die neuen E-Scooter des Anbieters ZEUS testen. Nach einer dreimonatigen erfolgreichen Testphase wird das Angebot weitergeführt. Die E-Scooter entsprechen den geltenden Sicherheits- und Qualitätsstandards, es gibt jedoch wichtige Regeln und Hinweise für die Nutzung. Von Dezember bis zum Frühjahr geht der E-Scooter-Betrieb wetterbedingt in die Winterpause.

Nutzung und Sicherheit

  • Alter: In Deutschland dürfen E-Scooter ab 14 Jahren ohne Führerschein gefahren werden. Die ZEUS-App setzt jedoch ein Mindestalter von 18 Jahren voraus, das durch die Angabe eines Zahlungsmittels (Kreditkarte oder PayPal) überprüft wird.
  • Geschwindigkeit: Die Höchstgeschwindigkeit der E-Scooter beträgt 20 km/h. Für Anfänger wird empfohlen, sich in Ruhe mit dem Fahrzeug vertraut zu machen und das Auf- und Absteigen, Anfahren sowie Bremsen zu üben.
  • Helmpflicht: Es besteht keine gesetzliche Helmpflicht, das Tragen eines Helms wird jedoch ausdrücklich empfohlen, um Kopfverletzungen bei Stürzen zu vermeiden.

 

Verkehrsregeln und Abstellmöglichkeiten

  • Verkehrsregeln: E-Scooter-Fahrende müssen die allgemeinen Verkehrsregeln beachten, einschließlich Ampel- und Vorfahrtsregeln. Gehwege dürfen nicht befahren werden, um Fußgänger zu schützen. Stattdessen sind Radwege, Radfahrstreifen oder Straßen zu nutzen. Außerdem darf der E-Scooter nur von einer Person genutzt werden.
  • Alkoholgrenze: Die gleichen Alkoholgrenzwerte wie für Autofahrer gelten auch für E-Scooter, also 0,5 Promille. Für Fahranfänger und Personen unter 21 Jahren gilt eine 0,0 Promille-Grenze.
  • Parkzonen: Die E-Scooter dürfen ausschließlich in fest definierten Parkzonen abgestellt werden, die in der ZEUS-App angezeigt werden. Eine Übersicht der Standorte findet sich weiter unten.

 

Feedback und Kontakt

  • Technische Probleme: Meldungen zu fehlerhaften oder falsch abgestellten Rollern sowie technischen Problemen können direkt an ZEUS (support@zeusscooters.com) weitergegeben werden.
  • Feedback: Die Stadt Biberach ruft die Bürgerinnen und Bürger dazu auf, ihre Erfahrungen und Rückmeldungen zur Testphase mitzuteilen. Allgemeines Feedback zur Testphase kann an die städtische Klimaschutzmanagerin Lisa Schröder (l.schroeder@biberach-riss.de) gerichtet werden.

 

Nützliche Links


 

E-Scooter Parkzonen in Biberach

Die ZEUS E-Scooter können an folgenden Standorten ausgeliehen und wieder abgestellt werden:

  • Stadthalle
  • Bahnhof
  • Mali-Turnhalle
  • Bahnhof Biberach-Süd
  • Rißegg (Schulen)
  • Berliner Platz
  • Köhlesrain
  • Stadtteilhaus Gaisental
  • Hochvogelstraße
  • Turnhalle Mettenberg
  • Talfeld
  • Bachlangen
  • Boehringer (Freiburger Straße 15)
  • Boehringer (Wässerwiesen)
  • Krankenhaus
  • Volmarweg

 

Hinweis:
ZEUS agiert privatwirtschaftlich, ohne finanzielle Unterstützung oder Beteiligung der Stadtverwaltung Biberach.

 

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