Öffentliche Ausschreibungen und Vergabeinformationen der Stadt Biberach

Auf dieser Seite können die aktuellen öffentlichen Ausschreibungen nach geltenden Vergabevorschriften sowie Informationen über Vergaben und beabsichtigte Ausschreibungen angeschaut werden.

In der VOB/A 2019, gültig seit 01.03.2019 regelt § 20 Absatz 3 die Bekanntmachungspflichten von Auftragserteilungen. Nach Erteilung des Zuschlags hat der Auftraggeber bei beschränkten Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb ab 25.000,- € und bei freihändigen Vergaben ab 15.000,- € (jeweils ohne Umsatzsteuer) für die Dauer von 6 Monaten auf geeignete Weise zu informieren.

Zudem ist in § 20 Absatz 4 geregelt, dass die Vergabestellen über beabsichtigte beschränkte Ausschreibungen von Bauleistungen ab einem voraussichtlichen Auftragswert von 25.000,- € ohne Umsatzsteuer fortlaufend zu informieren haben.

Die Bekanntmachungspflichten von Auftragserteilungen bei Liefer- und Dienstleistungen sind in § 30 UVgO geregelt. Auftraggeber informieren über Vergaben nach beschränkten Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb und Verhandlungsvergaben ohne Teilnahmewettbewerb für die Dauer von 3 Monaten ab einem Auftragswert von 25.000,- € ohne Umsatzsteuer.

Die Übersicht unserer öffentlichen Ausschreibungen, der geplanten beschränkten Ausschreibungen und der Informationen über vergebene Aufträge finden Sie nachfolgend.