E-Scooter für Biberach: Dreimonatige Testphase läuft

E-Scooter für Biberach: Dreimonatige Testphase läuft

Im Biberacher Stadtgebiet können seit dem 22. August bis Mitte November die neuen E-Scooter des Anbieters „Zeus“ ausprobiert werden. Die dreimonatige Testphase für die E-Scooter dient dazu, das Nutzungsverhalten, die Sicherheit sowie die Integration in den bestehenden Verkehr zu bewerten. Die Fahrzeuge von „Zeus“ entsprechen den geltenden Sicherheits- und Qualitätsstandards – es gibt dennoch einige wichtige Hinweise zu beachten.

E-Scooter dürfen in Deutschland ab 14 Jahren ohne Führerschein gefahren werden. Die „Zeus“-App beschränkt durch die Angabe eines Zahlungsmittels (Kreditkarte oder PayPal) das Alter der Nutzenden auf mindestens 18 Jahre.

E-Scooter sind keine Spielzeugroller, ihre Höchstgeschwindigkeit beträgt 20 km/h. Wer zum ersten Mal fährt, sollte sich daher in Ruhe mit dem E-Scooter vertraut machen und das Auf- und Absteigen sowie das Anfahren und Bremsen üben. Auch wenn keine Helmpflicht besteht, wird das Tragen eines Helmes ausdrücklich empfohlen, da es selbst bei Stürzen mit geringer Geschwindigkeit zu schweren Kopfverletzungen kommen kann.

Gehwege sind tabu

Wer mit dem E-Scooter unterwegs ist, muss die allgemeinen Verkehrsregeln beachten, einschließlich der Einhaltung von Ampeln und Vorfahrtsregeln. Mit dem E-Scooter sollte man Radwege, Radfahrstreifen oder Fahrradstraßen nutzen. Sind diese nicht vorhanden, darf man auch auf der Straße fahren. Die Nutzung des Gehwegs ist nicht erlaubt, um Fußgänger nicht zu gefährden.

Auch für E-Scooter gilt: Don’t drink and drive. Es gelten die gleichen Alkoholgrenzwerte wie für Autofahrer, also 0,5 Promille, Fahranfänger und Personen unter 21 Jahren müssen die 0,0-Promillegrenze beachten.

Das Abstellen der E-Scooter muss so erfolgen, dass andere Verkehrsteilnehmende, insbesondere Fußgänger, nicht behindert oder gefährdet werden. In Biberach dürfen die E-Scooter ausschließlich in fest definierten Parkzonen abgestellt werden, diese sind in der „Zeus“-App aufgeführt.

Feedback ist entscheidend

Die Stadt Biberach ermutigt die Bürgerinnen und Bürger, ein Feedback zur Nutzung der E-Scooter zu geben. „Ihre Rückmeldungen sind entscheidend für die Bewertung und Weiterentwicklung dieses Projekts“, betont Baubürgermeister Christian Kuhlmann.

Rückmeldungen zum Betrieb, also zum Beispiel zu fehlerhaft abgestellten Rollern oder defekten Ausleihsystemen, können direkt an „Zeus“, E-Mail support@zeusscooters.com, weitergegeben werden. Auf der Internetseite des Anbieters www.zeusscooters.com gibt es auch ein Hilfe-Center. Für allgemeines Feedback in der Testphase kann die städtische Klimaschutzmanagerin Lisa Schröder, E-Mail l.schroeder@biberach-riss.de, Telefon 07351/51-183 kontaktiert werden. Nach Abschluss der Testphase wird die Stadtverwaltung die gesammelten Daten und Erfahrungen auswerten, um zu entscheiden, ob E-Scooter dauerhaft in Biberach eingeführt werden. „Wir sind gespannt, ob die E-Scooter ein weiterer Baustein für eine nachhaltige und zukunftsfähige Mobilität in unserer Stadt werden“, so Kuhlmann abschließend.

Buchung und Standorte

Die E-Scooter können mit der „Zeus“-App gebucht werden. Diese steht im Google Play Store und im App Store zum Herunterladen bereit. Die Freischaltung der Scooter kostet 1,50 Euro, danach werden 25 Cent pro Minute berechnet. Regelmäßige Nutzer können zudem zwischen verschiedenen Spar- und Abo-Modellen wählen.

Zonen, in denen die E-Scooter ausgeliehen und wieder geparkt werden können, sind an folgenden Standorten in Biberach und den Teilorten ausgewiesen: Stadthalle, Bahnhof, Mali-Turnhalle, Bahnhof Biberach-Süd, Rißegg (Schulen), Berliner Platz, Köhlesrain, Stadtteilhaus Gaisental, Hochvogelstraße, Turnhalle Mettenberg, Talfeld, Bachlangen.