Innenbereichssatzung sorgt im Ringschnaiter Teilort Winterreute für klare Regeln für neue Bauvorhaben

Eine Innenbereichssatzung soll im Ringschnaiter Teilort Winterreute künftig regeln, wo eine bauliche Entwicklung möglich ist. Vor knapp einem Jahr hatte der Gemeinderat den dafür notwendigen Aufstellungsbeschluss gefasst. Es folgten die frühzeitige Beteiligung von Öffentlichkeit und Behörden sowie weitere Gespräche mit Grundstückseigentümern.

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Ringschnait ist seit 01.01.1972 Teilort von Biberach

  

Stadtplanungsamtsleiter Roman Adler rief im Bauausschuss nochmals in Erinnerung, weshalb dieses Verfahren angestoßen worden war. Stein des Anstoßes sei eine konkrete Bauanfrage in Winterreute gewesen. „Wir wollen definieren, wo Bauland ist und was als Außenbereich gilt.“

Adler berichtete von zahlreichen Gesprächen, die mit Eigentümern geführt worden seien. Manche hätten sich zwischenzeitlich entschieden, ihre Flächen nicht in den Innenbereich aufnehmen lassen zu wollen. Bauland bedeute zwar Wertsteigerung, aber eben auch eine höhere Grundsteuer und einen Ausgleich für ökologische Eingriffe.

Bei den Rückmeldungen der Behörden fiel vor allem eine auf. „Mit dem Landwirtschaftsamt sind wir uns überhaupt nicht einig geworden“, sagte Adler. Dieses hatte in seiner Stellungnahme auf mehrere aktive landwirtschaftliche Betriebe verwiesen, darunter zwei Schweinemastställe.

„Nach alledem schätzen wir die Geruchsverhältnisse in Winterreute als problematisch ein. Unseres Erachtens muss die Geruchssituation in Winterreute vor Erlass der Innenbereichssatzung gutachterlich untersucht werden“, so das Landwirtschaftsamt. Eine Anregung, der die Stadt nicht folgen wollte. Adler erklärt dies damit, dass durch die Satzung keine Einschränkungen der Betriebe über die Bestandssituation hinaus resultierten. Neue Baumöglichkeiten entstünden dort, wo die landwirtschaftlichen Betriebe möglichst weit weg seien. Die Erstellung des geforderten Gutachtens für ganz Winterreute hätte laut Adler ein halbes Jahr gedauert und 10.000 Euro gekostet.

 Dem Wunsch von Eigentümern, auf zwei Flurstücken im südlichen Bereich eine bauliche Entwicklung zu ermöglichen, wurde gleichwohl unter anderem aufgrund des benachbarten Schweinestalls nicht entsprochen. Ebenso wenig wurde eine bauliche Entwicklung auf einem zwischen Hauptort und dem Siedlungsbereich Richtung Ringschnait liegenden Grundstück befürwortet. „Eine bauliche Entwicklung an dieser Stelle würde dem Ziel der Wahrung des bestehenden Ortsbildes entgegenstehen“, so die Verwaltung.

Im nächsten Schritt erfolgt mit dem finalen Satzungsentwurf eine weitere Öffentlichkeits- und Trägerbeteiligung.