Ortsverwaltung Rißegg: Einlegung einer privaten Mittelspannungsleitung in einen öffentlichen Feldweg (geteerter Weg) am Wohngebiet Weißdornweg
In seiner Sitzung am 17.09.2024 behandelte der Ortschaftsrat das Vorhaben der Einlegung einer privaten Stromtrasse in einen öffentlichen Weg am Ortsrand entlang des Wohngebiets Weißdornweg.
Von den Anwohnerinnen und Anwohnern wurden im Vorfeld Bedenken zum Vorhaben der Solarpark Mittelbiberach GmbH vorgebracht und dies u.a. mit einer erhöhten Strahlenbelastung begründet. Zuvor hatten die Vertreter der Anwohnerschaft eine Petition bei Oberbürgermeister Zeidler eingereicht, die Genehmigung für die Einlegung zu verweigern und anstelle der aktuellen Planung die in ca. 140 Meter Entfernung gelegene, bestehende Stromtrasse vorzusehen.
Die Stromtrasse ist notwendig geworden, da der im neu errichteten Photovoltaikpark in Mittelbiberach erzeugte elektrische Energie zur nächstgelegenen Umspannstation Rißegg geleitet werden muss, um hier ins öffentliche Netz eingespeist zu werden.
Zur Sitzung des Ortschaftsrates im September waren neben den Anwohnerinnen und Anwohnern, auch der Investor Graf von Brandenstein-Zeppelin, Herr Keller von der BWZ Solarholding, Herr Münsch vom Tiefbauamt der Stadt Biberach sowie Vertreter der Ewa.riss Netze und der Netze BW anwesend. Diese nahmen zur o.g. Petition Stellung. Sie erläuterten, dass eine Verlegung der privaten Stromleitung in den weiter entfernten Feldweg nicht möglich sei, da dieser mit anderen Strom- und Gasleitungen belegt ist und somit keine Kapazitäten mehr aufweist. Zudem ist das Vorhaben privilegiert und die Stadt Biberach habe aus rechtlichen Gründen dem Ansinnen des Investors zu entsprechen.
Die Petition ist im zuständigen Gremium (Gemeinderat) zu behandeln.
In der Sitzung des Ortschaftsrates wurde von der Anwohnerschaft der Vorschlag formuliert, die Leitung auf der von der Wohnbebauung abgewandten Seite im Weg zu verlegen, um den Abstand zur Bebauung zu vergrößern. Der Investor sagte zu, dieses zu prüfen. Sollten nach Prüfung keine unzumutbaren Mehrkosten entstehen, werde er dies umsetzen. Die Prüfung ergab, dass die Verschiebung der Leitung von „rechts“ im Grünstreifen um ca. 2 Meter nach “links“ unter den Asphaltbelag des Weges inklusive der Wiederinstandsetzung Mehrkosten in Höhe von ca. 20.000 Euro verursachen würde.
In den folgenden Gesprächen mit der Ortsverwaltung sagte Graf von Brandenstein-Zeppelin schlussendlich zu, diese Mehrkosten zu tragen, um für die Anwohnerinnen und Anwohner eine bürgernahe Lösung zu finden. Ortsverwaltung und Ortschaftsrat danken Graf von Brandenstein-Zeppelin für diese Entscheidung im Sinne des guten Miteinanders.
Die Anwohnerschaft teilte der Ortsverwaltung mit, dass sie diesen guten Kompromiss sehr schätzt und ihn als gutes Beispiel sieht, wie Bürgernähe, Ideen und Kompromissbereitschaft insbesondere beim Investor zu einem guten Ergebnis führen. In der Folge wurde die Petition zurückgezogen, so dass keine Behandlung des Sachverhaltes im Gemeinderat erfolgte.